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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/000/0137  

Betreff: Neubau einer Amtsverwaltung - Raumbedarf (Bürogröße)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss des Amtes Achterwehr
15.02.2021 
Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Achterwehr abgelehnt   
Amtsausschuss Achterwehr
18.03.2021 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt / Der Amtsausschuss beschließt:

 

Der planende Architekt wird beauftragt, vor der Erstellung eines neuen Vorentwurfs für einen Verwaltungsneubau zu prüfen, welche Raumgröße jeweils für die individuellen Nutzungen der Einzel- bzw. Doppelbüros der Amtsverwaltung funktional zweckdienlich vorzuhalten und zugleich preiswert zu errichten ist.

 

Über die endgültig umzusetzenden Raumgrößen entscheidet der Amtsausschuss nach dem Ergebnis dieser Prüfung.

 

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Sachverhalt:

Ausgehend von der Annahme der Arbeitsgemeinschaft FA/BA, dass die Höchstflächen für Geschäftszimmer in Verwaltungsgebäuden der Landesbehörden nach Anlage 2 zu Muster 13 des Handbuchs für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes Schleswig-Holstein (S. 149 bis 154 der HBBau SH), welche dem Finanzministerium bei Bauvorhaben des Landes als Anhalt dienen, auch für kommunale Verwaltungsgebäude maßgebend sein könnten, hat dieser die Werte bisher orientierend übernommen. Nunmehr soll der tatsächlich erforderliche funktionale Raumbedarf einer kommunalen Verwaltung fachlich fundiert ermittelt werden, um gravierende Fehlplanungen und Fehlinvestitionen zu vermeiden.

 

Schon nach den Anmerkungen des Finanzministeriums SH im Handbuch sind Größenzuschläge in Geschäftsräumen für Sachbearbeiter mit besonderen Funktionen obligatorisch. Besondere Funktionen sind danach z.B. erhöhter Publikumsverkehr, erhöhter Aktenbedarf am Arbeitsplatz, Kartentische, Zeichentische oder andere besondere technische Hilfsmittel, Vorzimmer von Leitungen. Zudem sind unter besonderen Voraussetzungen Abweichungen von den festgesetzten Höchstflächen gestattet.

Bereiche mit erhöhtem Publikumsverkehr sind in der Amtsverwaltung -anders als in der Landesverwaltung- die Regel und nicht die Ausnahme. Auch sind etliche Räume mit besonderer Ausstattung zu versehen. Dies wird im sog. Raumbedarfsplan der AG FA/BA bisher nicht berücksichtigt.

 

Auch ist das Sicherheitsbedürfnis der Bediensteten ebenso zu berücksichtigen, wie die rechtlichen Anforderungen der Barrierearmut, der Arbeitssicherheit und des Datenschutzes. Diese Anforderungen sind an jedem Arbeitsplatz zu erfüllen.

Eine funktional auskömmliche und wertschätzend ausgestaltete Arbeitsumgebung ermöglicht zudem einen guten Service für Besucherinnen und Besucher und hinterlässt einen insgesamt positiven Eindruck auf diejenigen, die das Gebäude durch Steuern finanzieren. Hierzu gehört auch eine Unterbringungsmöglichkeit für persönliche Kleidung und Gegenstände während der Arbeitszeit.

 

Nach Maßgabe des Finanz- und Bauausschusses sollte bisher auch das derzeit vorhandene Mobiliar in die neuen Räume überführt werden, um Kosten zu sparen. Dies bedingt aber, dass Räume errichtet werden, für die kein besonderes oder neues Mobiliar angeschafft werden muss, um die vorstehend benannten Erfordernisse zu erfüllen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit nicht bezifferbar.

 

Anlage/n:

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HBBau_Schleswig-Holstein (2865 KB)