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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/001/0074-01  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Achterwehr für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/001/0074
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Achterwehr Entscheidung
09.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr (offen)   

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2021 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.

 

 

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Sachverhalt:

Nach § 77 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§§ 77 ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanzielle Eckwerte seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2021 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.

 

Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:

- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 50.000,00 Euro.

- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 10,88 Stellen.

- Hebesätze für die Realsteuern auf 370 (Grundsteuer A), 390 (Grundsteuer B) und 370 (Gewerbesteuer).

 

Aufgrund der veranschlagten Kreditaufnahme bedarf die Haushaltssatzung einer Genehmigung nach § 85 GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 einige Änderungen beschlossen, die in den beigefügten Unterlagen enthalten sind.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.

Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 82.200,00 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 120.300,00 Euro, so dass zum 31.12.2021 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 37.990,11 Euro ausweisen würden (Plan 31.12.2020: 158.290,11 Euro).

 

 

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Anlage/n:

-Liste der Änderungen im Haushalt 2021 zum HH 2020 (Stand Entwurf GV)

-Haushalt 2021 mit Vorbericht und Anlagen der Gemeinde Achterwehr (Stand Entwurf GV).

-Ergebnis-, Finanz-, und Produktplan 2021 Gemeinde Achterwehr (Stand Entwurf GV)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen Ansätze HH 2021 Achterwehr (404 KB)    
Anlage 2 2 Haushalt 2021 Achterwehr mit Vorbericht und Anlagen (1177 KB)    
Anlage 3 3 Ergebnis- Finanz- und Produkthaushalt 2021 Achterwehr (Entwurf GV) (575 KB)