Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2021/050/0310
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Beschlussvorschlag:
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt, die Variante X für die Instandsetzung des Gehweges. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Sachverhalt:
Der Gehweg in der Dorfstraße zwischen Lehmkoppel und RRB Lindenweg weist erhebliche Mängel in Form von:
- Lunken in Bereich des Pflasters
- hervor stehende Pflastersteine teilweise 3 cm
- diverse Verschiebungen und Erhöhungen im Pflasterbelag
auf.
Der momentane Zustand stellt ein erhöhtes Risiko zur Unfallgefahr da.
Als Verursacher der Schäden sind die großen Linden zu nennen. Die Linden sind Eigentum des LBV, aber die Gemeinde ist als Straßenbaulastträger für die Unterhaltung des Gehweges zuständig. Nach Behebung der Schäden besteht seitens der Gemeinde die Möglichkeit die Kosten beim LBV anzumelden und diese eventuell erstattet zu bekommen.
Des Weiteren ist zu klären, in welcher Form die Instandsetzung des Gehweges erfolgen soll.
Variante 1:
Aufnehmen des vorhandenen Pflasterbelags und Neuverlegung.
Variante 2:
Aufnehmen und Entsorgung des Pflasterbelages, Einbau eines Wassergebundenen Weges.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch nicht absehbar
Anlage/n: