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Vorlage - 2021/171/0073-01
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2021 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.
Sachverhalt:
Nach § 77 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 77 GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH, die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanziellen Eckwerte sowie die Mittelanmeldungen aus den gemeindlichen Fachausschüssen seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2021 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.
Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:
- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 320.000,00 Euro.
- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,28 Stellen.
- Hebesätze für die Realsteuern auf 370 (Grundsteuer A), 390 (Grundsteuer B) und 370 (Gewerbesteuer).
Aufgrund der veranschlagten Kreditaufnahme bedarf die Haushaltssatzung einer Genehmigung nach § 85 GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 29.04.2021 einige Änderungen beschlossen, die in den beigefügten Unterlagen enthalten sind..
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.
Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 59.800,00 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 95.300 Euro, so dass zum 31.12.2021 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 1.209.933,71 Euro ausweisen würden (voraussichtlicher Stand/Plan 31.12.2020 unter Berücksichtigung der in 2020 nicht verbrauchten und in 2021 neuerlich bereitgestellten HH-Mittel f. Investitionensvorhaben: 1.305.233,71 Euro).
Anlage/n:
- Liste der Änderungen Ansätze HH 2021 Westensee (Stand GV)
- Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit Vorbericht und Anlagen
sowie Ergebnis-, Finanz- und Produktplan 2021 der Gemeinde Westensee (Stand GV)