Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2021/050/0328
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Beschlussvorschlag:
Variante 1
Die Gemeindevertretung beschließt, die Beauftragung eines Sonderfachmannes LP 1 -LP 9 für den Neubau der Brücke am Wanderweg. Nach erfolgter Ausschreibung, wird die Bürgermeisterin ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von vorläufig 30.000 Euro sind im Rahmen des nächsten Nachtragshaushaltes bereitzustellen; etwaigen außerplanmäßigen Ausgaben vor Inkrafttreten des Nachtragshaushaltes in diesem Zusammenhang wird zugestimmt.
Variante 2
Die Gemeindevertretung beschließt, die Reparatur der bestehenden Brücke. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Arbeiten durch den Bauhof oder bei Bedarf durch eine Fachfirma ausführen zu lassen. Aufgrund der Spannweite von über 2 Metern zwischen den Widerlagern handelt es sich laut DIN 1076, um ein prüfrelevantes Brückenbauobjekt. Nach Beendigung der Reparatur der Brücke wird die Bürgermeisterin ermächtigt, umgehend die Brücke durch einen Sonderfachmann prüfen zu lassen. ,
Sachverhalt:
Die Wanderwegbrücke zwischen den Straßen „ Langleben“ und „Mühlenkamp“ ist stark sanierungsbedürftig und weist erhebliche Schäden auf.
Es bestehen 2 Möglichkeiten bzgl. der Brücke:
- Abriss und Neubau der Brücke
- Reparatur der vorhandenen Brücke
Aufgrund der Spannweite von über 2 Metern zwischen den Widerlagern handelt es sich laut DIN 1076, um ein prüfrelevantes Brückenbauobjekt. Die Brücke war dem Amt bis dato nicht bekannt, bzw. war Sie nicht in der Auflistung der Brückenbauwerke vorhanden, sodass nun eine Prüfung durch einen Sonderfachmann zwingend notwendig ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Variante 1 circa 30.000 €
Variante 2 nicht absehbar
Anlage/n: