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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/050/0292-01  

Betreff: Weiteres Verfahren in Sachen Wegenutzungsverträge
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/050/0292
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
20.05.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde vertagt   
26.08.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Felde beschließt, die laufenden Verfahren in Bezug auf die neu abzuschließenden Wegenutzungsverträge Gas / Strom mit der GeKom zu beenden.

Die Verfahren sollen nun mit der Kanzlei von Herrn RA Dr. Templin aus Berlin weiter fortgesetzt werden.

Die Gemeinde nimmt das anliegende Angebot von Herrn RA Dr. Templin an und erteilt Ihm das Mandat.

Das Amt wird gebeten, einen entsprechenden Vertrag vorzubereiten und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 

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Sachverhalt:

Auf der Sitzung der GV Felde am 25.03.2021 wurde das Thema erstmals behandelt. Auf der Sitzung wurde beschlossen, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird und das Amt Achterwehr Rücksprache mit dem Amt Nortorfer Land halten möge, um die dortigen Erfahrungswerte mit Herrn RA Templin zu eruieren.

 

Diesbezüglich wird auf den beigefügten Vermerk verwiesen.

 

Ansonsten kann und wird an dieser Stelle auf den Beschlussvorschlag 2021/050/0292 verwiesen.

 

Seit geraumer Zeit beschäftigt uns das Thema Wegenutzungsverträge Gas & Strom für die amtsangehörigen Gemeinden.

In den einzelnen Gemeinden wurden in den Monaten März bis Juni 2017 Beschlüsse gefasst, dass ein neues Verfahren – unter Zuhilfenahme der GeKom – in die Wege geleitet werden soll. Diese Beschlüsse wurden auch allesamt umgesetzt.

Die GeKom hat dieses schwierige und sehr formalisierte Verfahren bis dato begleitet. Auf Grund der enorm gestiegenen rechtlichen Ansprüchen, welche sich aus der derzeitigen Rechtsprechung ergeben, sieht sich die GeKom nicht mehr in der Lage, die Gemeinden rechtssicher zu betreuen.

Die GeKom hat diesbezüglich an Herrn RA Dr. Templin aus Berlin verwiesen, welcher wohl der derzeit führende Experte in Sachen Wegenutzungsverträge ist.

 Zwischenzeitlich wurde auch schon der Kontakt mit der Kanzlei von Herrn RA Dr. Templin hergestellt. Herr Dr. Templin hätte noch Kapazitäten frei und wäre auch gewillt, die amtsangehörigen Gemeinden bei der Durchführung der Neuabschlüsse der Wegenutzungsverträge zu beraten und zu vertreten.

 Als Anlage habe ich zum einen die letzte Mail und zum anderen das Angebot von Herr Dr. Templin beigefügt.

Grundlegend abweichend von der ursprünglichen Beauftragung der GeKom gibt es bei dem Angebot von Herrn RA Dr. Templin keinerlei Pauschalen oder sonstigen Begrenzungen, was die Vergütung angeht. Das kann (muss aber nicht) auch sehr teuer werden.

Nach Rücksprache mit Herrn AD Brand und Herrn Jöhnk wird seitens des Amtes aber keine Alternative zu Dr. Templin gesehen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Können derzeit nicht genau betitelt werden

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vermerk Rücksprache mit Nortorf (150 KB)    
Anlage 2 2 EmailRADrTemplin (186 KB)    
Anlage 3 3 Angebot_AmtAchterwehr (572 KB)