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Vorlage - 2021/104/0147
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Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen bzw. die Gemeindevertretung beschließt.
- Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dorfmitte Melsdorf“ und die Begründung (siehe Anlage) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt
oder
... werden mit folgenden Änderungen gebilligt: ...........................................................
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- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
Sachverhalt:
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 ist für das Teilgebiet 3 ein Mischgebiet festgesetzt. Im Teilgebiet 3 sind zwei Einzelbaufenster vorgesehen. Diese wurden an der ursprünglich vorhandenen Bebauungsstruktur ausgerichtet. Um eine moderate Verdichtung bzw. Erleichterung der Bebauung zu erreichen, sollen die Baugrenzen angepasst werden und die zwingende Zweigeschossigkeit entfallen.
Abweichend vom Lageplan zum Aufstellungsbeschloss soll in den Geltungsbereich das gesamte Teilgebiet 3 einbezogen werden.
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeinde den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlage/n:
1
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Anlagen: | ||||
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1 | Melsdorf 3. Änderung BP 10 Melsdorf Dorfmitte Begründung Entwurf 170521 (2145 KB) |