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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/093/0078  

Betreff: Erstellung eines Ortskernentwicklungskonzeptes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Krummwisch Entscheidung
29.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Krummwisch geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Die GV beschließt die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes mit den Themenschwerpunkten Wohnen und Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung des demographischen Wandels und der Erhebung von Innenentwicklungspotenzialen unter Berücksichtigung der Ansätze zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme, Bewertung der sozialen Infrastruktur, Fortentwicklung des Ortszentrums,  Bewertung und Fortentwicklung des Wander- und Radwegenetzes, Erhalt und touristische Nutzung von Kulturdenkmälern, allgemeiner Ausbau des Tourismus, Bearbeitung von Themen im Bereich Gewerbe und digitaler Infrastruktur. 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Maßnahme beim LLUR zur Förderung anzumelden und ein Markterkundungsverfahren für die Vergabe an ein Planungsbüro vorzubereiten.

Zur Führung der Verhandlungsgespräche wird eine Auswahlkommission aus nachfolgend benannten Mitgliedern gebildet:

 

Die Mitglieder werden in der Sitzung benannt, ggfs. ergänzt um eine Person aus dem Amt

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes auf Grundlage der Empfehlung der Auswahlkommission und nach Vorliegen des Zuwendungsbescheids zu erteilen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Erstellung von Ortskernentwicklungskonzepten ist Voraussetzung für das Einwerben von Fördermitteln der Aktivregion. Über das Konzept werden Schlüsselprojekte identifiziert und festgelegt. Darüber hinaus ist die Erhebung der Innenentwicklungspotentiale der Gemeinde Bestandteil des Konzeptes. Die Erhebung ist für die künftige bauliche Entwicklung der Gemeinde essentiell. Der Erstellung eines Ortskernentwicklungskonzeptes wird regelmäßig mit 75 % der förderfähigen Kosten gefördert.

Für die Dienstleistung der Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes ist ein Markterkundungsverfahren durchzuführen. Nach Durchführung des ersten Verfahrensschrittes (Anforderung der schriftlichen Angebote) erfolgt als zweiter Verfahrensschritt eine Vorstellung der beteiligten Büros. Nach dieser Vorstellung ist nach objektiven Kriterien eine Entscheidung über die Auswahl des bestgeeigneten Büros zu treffen.

Um nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides eine schnelle Beauftragung sicherzustellen, soll der Bürgermeister ermächtigt werden, den Auftrag zu erteilen

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 30.000,00 €

 

Anlage/n:

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