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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/028/0129-01  

Betreff: Sanierung des Wasserwerk Bredenbek
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/028/0129
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bredenbek Entscheidung
19.08.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek Vorberatung
12.08.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, das Wasserwerk Bredenbek zur Sicherstellung und Verbesserung der örtlichen Trink- und Brauchwasserversorgung entsprechend des Konzeptes des Ing.-Büro Petersen und Partner, Kiel, vom 29.07.2021 in der Variante 2 inkl. der unter Ziffer 2.1 empfohlenen dringlichen Maßnahmen zu sanieren.

Das Ing. Büro Petersen und Partner, Kiel, wird mit der Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren beauftragt; der Bürgermeister wird ermächtigt, die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel von voraussichtlich rund 650.000 Euro brutto werden im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2021 bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

Siehe Variantenbetrachtung des Ing. Büro Petersen und Partner vom 29.07.2021.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird die Variante 1 insbesondere mit Blick auf die derzeitigen Sanierungsmaßnahmen im Bereich des WW Felde und die fehlende Versorgungssicherheit hinsichtlich der Löschwasserversorgung als problematisch angesehen (der Wasserversorgungsausschusses des Amtes wird sich mit dieser Möglichkeit ggf. in der Sitzung am 16.08.2021 befassen).

 

Hinsichtlich der Varinate 2 wurde vorsorglich bei der zuständigen Landesbehörde düe Möglichkeiten auf eine etwaige Förderung zur Sicherung der Wasserversorgung gestellt –eine Rückmeldung steht aus. Ungeachtet dessen sieht die Beschlussvorlage diese Variante vor, da diese die grundsätzlich „weitestgehende“ Maßnahme mit dem höchste Kostenvolumen sowie auch Änderungen im derzeitigen technischen Aufbau des Wasserwerks ergeben (z.B. zukünftige Flexibilität bei der Filterwartung und Ausfallredundanz, ungedrosselter Pumpenbetrieb). Gleichzeitig ergibt sich aus dieser aufgrund unterschiedlicher Abschreibungszeiträume eine kalk. Mehrbelastung für den Gebührenhaushalt gegenüber der Variante 3 von rund 4.000 Euro/Jahr (entspricht ca. 5 ct/m³) – ohne etwaige Förderung.

 

Die Variante 3 stellt überwiegend den bisherigen Bestand wieder her, wesentliche Mehrwerte werden dadurch nicht geschaffen. Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten sowie auch der aktuellen Fördermengen stellt dies zur Reduzierung der Gebührenmehrbelastungen jedoch eine pragmatische Alternative dar.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Lt. Variantenbetrachtung liegen die Gesamtkosten der Maßnahme je nach Umsetzungsvariante zwischen 297.000 und 650.000 Euro brutto (ca. 250.000 bis 547.000 Euro netto).r das Wasserwerk als kostenrechnende Einrichtung ist neben den Gesamtkosten aber insbesondere die Auswirkung auf den Gebührenhaushalt von wesentlicher Bedeutung. Unter Berücksichtigung der Zinsbelastungen aus einer erforderlichen Vorfinanzierung würden sich Mehrbelastungen von ca. 22 ct/m³ Wasser ergeben (aktuelle Zusatzgebühr: 65 ct/m³).


Anlage/n:

Variantenbetrachtung des Ing. Büro Petersen und Partner vom 29.07.2021