Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2021/050/0352
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Sachverhalt:
Herr Sebelin hat am 27.05.2021 sein Amt als 2. stellv. Bürgermeister niedergelegt. Eine Neuwahl wird somit erforderlich.
Ein Vorschlagsrecht der Fraktionen besteht nicht. Jede/r kann Jede/n vorschlagen. Allerdings sind in Abhängigkeit von den Wahlen der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters und der/ des 1. stellv. Bürgermeister/in dann die Fraktionsstärken zu berücksichtigen.
Die Wahl erfolgt im Meiststimmenverfahren.
Nach erfolgreicher Wahl erfolgt die Ernennung und Vereidigung.
Finanzielle Auswirkungen:
Entfällt
Anlage/n:
Keine