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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/028/0194  

Betreff: Fortschreibung des Kooperationsvertrages der Fördekooperation Kiel und Umland (zuvor Förderegion)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bredenbek
18.11.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek
03.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt:

Die Gemeindevertretung stimmt der Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung in der anliegenden Fassung der Synopse vom 07.08.2021 zu/ nicht zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung für die Gemeinde zu unterzeichnen und ggf. über geringfügige insbesondere redaktionelle Änderungen des Vertragstextes vor Vertragsschluss ohne erneute Beschlussfassung zu entscheiden.


Sachverhalt:

Bereits seit vielen Jahren wurde und wird eine Zusammenarbeit der Umlandgemeinden mit der Landeshauptstadt Kiel in verschiedenen Formen gepflegt. In der Historie gab es verschiedene mehr oder weniger erfolgreiche Formen der Zusammenarbeit.

 

Zuletzt wurde beginnend mit dem Jahr 2018 für eine Zeitdauer von drei Jahren eine neue Kooperationsvereinbarung von allen 74 Gemeinden in den Räumen der Ämter Achterwehr, Dänischenhagen, Gettorf, Preeetz-Land, Probstei, Schrevenborn sowie aller amtsfreien Städte und Gemeinden in der Region beschlossen. Eine Unterzeichnung der Vereinbarung fand im Rahmen einer Fördekonferenz Anfang 2018 in Molfsee statt. Das Besondere an dieser neuen Vereinbarung war insbesondere der Umstand, dass in einem Steuerungskreis fortan auch das Ehrenamt durch Amstvorsteher*innen und Bürgervorsteher*innen vertreten ist. Der Steuerungskreis hat insbesondere die Funktion, die Themen der Zusammenarbeit zu bearbeiten und für die Fördekonferenzen, an der alle 74 Kooperationsgemeinden teilnehmen, vorzubereiten. Förderkonferenzen finden alljährlich statt. Eine Ausnahme gab es lediglich wegen der Pandemie im Jahr 2020. Die jüngste Fördekonferenz fand am 07.08.2021 in digitaler Form statt.

 

Die seinerzeitige Kooperationsvereinbarung sah keine automatische Verlängerung vor. Es war daher zu beraten und entscheiden, ob unabhängig von allen anderen eher informell ausgestalteten Formen der interkommunalen Zusammenarbeit eine formelle Fortsetzung erfolgen sollte. Sowohl im Steuerungskreis als auch in der letzten Fördekonferenz fand daher ein rückblickender Austausch statt. Es bestand Konsens, dass unabhängig von dem eher allgemeinen Umstand, dass eine Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Kiel als Oberzentrum notwendig ist, diese auch aus ganz konkreter Sicht unabdingbar ist.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die letzten drei Jahre thematisch von den Themen Wohnen und Schule geprägt waren. Hierzu wurden Fachbeiträge entwickelt, die erstmals in der vorliegenden Form in einer kreisübergreifenden Betrachtung erarbeitet wurden.

Im Bereich Schule wurde im Wege der Erstellung eines Strukturdatenatlasses erstmals eine strukturierte Betrachtung in diesem Bereich vorgenommen. Beide Unterlagen stehen allen Kooperationsgemeinden im Mitgliederbereich der Homepage www.foerdekooperation.de zur Verfügung und bilden eine Planungsgrundlage für die Kooperationsgemeinden.

 

Die erwähnte Homepage wurde kürzlich ins Leben gerufen. Mit dieser Homepage soll unabhängig von den Informationswegen zwischen einzelnen Gemeinden und deren Verwaltungen ein lückenloser Zugang auf alle Informationen, Protokolle und Themen in der Bearbeitung des Steuerungskreises gewährleistet werden. Ein verbesserter Informationsfluss ist damit gewährleistet.

 

Durch die Kooperationsvereinbarung also der institutionalisierten Zusammenarbeit von 74 Gemeinden konnte eine 60%ige Förderung der entstehenden Kosten durch das Land Schleswig-Holstein generiert werden.

Unstreitig gelungen ist auch eine deutlich verbesserte Wahrnehmung beim Land Schleswig-Holstein. Die Kooperation hat sich insbesondere im Kontext der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans mit diversen Gesprächen aber auch Stellungnahmen engagiert. Aus Sicht des Steuerungskreises hat nicht zuletzt dieses Engagement dazu geführt, dass im Bereich des Geschosswohnungsbaus nur noch eine Zwei-Drittel-Anrechnung der erstellten Wohneinheiten stattfindet. Außerdem wurde in Teilen der sog. Ordnungsraum der Landeshauptstadt Kiel erweitert. Diese Erweiterung führte dazu, dass kleineren Gemeinden nicht nur ein 10%iger sondern ein 15%iger Zuwachs an Wohneinheiten zugestanden wird. Es dürfte unstreitig sein, dass dieser Erfolg nur gemeinsam und damit im Wege der Kooperation erreicht werden konnte. Unter dem Strich erscheint eine Fortsetzung der Kooperation mit Blick auf immer komplexer werdende Themenstellungen alternativlos.

 

Gegenüber der bisherigen Fassung des Kooperationsvertrages wurden lediglich kleinere Änderungen in den vorliegenden Entwurf der Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung aufgenommen. Diese sind in der Anlage zur Vorlage kurz erläutert.

 

Auf zwei Änderungen ist jedoch hinzuweisen. So wurde die Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung mit einer automatischen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr versehen. Im Gegenzug ist dafür ein Kündigungsrecht vorgesehen. Es bestand Einvernehmen darüber, dass eine weitere Befristung aufgrund des Erfolges der Kooperation nicht mehr erforderlich sei. Beabsichtigt ist aber eine regelmäßige überprüfende Betrachtung der Kooperation.

 

Die zweite wesentliche Änderung umfasst die Namensgebung. Der ursprünglich genutzte Name „rderegion“ wurde in „rdekooperation geändert um Verwechslungen mit der KielRegion zu vermeiden. Bei der Förderkooperation handelt sich um eine auf Augenhöhe ausgerichtete nachbarschaftliche Zusammenarbeit von Gemeinden und Städten.

Der Austausch mit der KielRegion aber auch anderen Organisationen wie z.B. NASH ist insoweit von Bedeutung, als dass eine vertiefende Vernetzung verschiedener Akteure in der Region stattfinden kann, den es vor der Zeit der Fördekooperation in dieser Form nicht gegeben hat.

 

Am sehr geringen Kostenbeitrag von 10 Cent pro Einwohner soll festgehalten werden. Grundsätzlich wird versucht, alle entstehenden und unvermeidbaren Kosten z.B. für die Durchführung der Fördekonferenzen sehr gering zu halten. Es wird weiterhin keine kostenverursachende Geschäftsstelle eingerichtet. Personelle Kapazitäten werden auch künftig von der Landeshauptstadt Kiel bereitgestellt.

Planungs- und Finanzhoheiten der Gemeinden bleiben weiterhin unangetastet bestehen.

 

Eine gemeinsame Unterzeichnung der Fortschreibung soll Anfang nächsten Jahres im Rahmen einer Fördekonferenz erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen:

Kostenbeitrag von 0,10 € pro Einwohner und Jahr (wie bisher)


Anlage/n:

Synopse der Vertragsänderungen

Vertrag in der bisher geltenden Fassung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fortschreibung Kooperationsvereinbarung Stand Fördekonferenz 07.08.2021 (431 KB)    
Anlage 2 2 Kooperationsvereinbarung 08.09.2017 (156 KB)