Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/104/0164  

Betreff: B-Plan Nr. 15 "Melsdorf Ost"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Planungs,- Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Melsdorf Vorberatung
14.09.2021 
Sitzung des Planungs,- Umwelt- und Bauausschusses der Gemeinde Melsdorf (offen)   
Gemeindevertretung Melsdorf Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 „Melsdorf-Ost“ und die Begründung (siehe Anlage) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt

  oder

  ... werden mit folgenden Änderungen gebilligt: ...........................................................

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. .

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 ------------------------

 

Abstimmungsergebnis: 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:  ..........   

Davon anwesend: ..........

Ja-Stimmen:  ...........        Nein-Stimmen: ...........        Enthaltungen: ..........

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO .....

..... waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen

oder:

... waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen: ................................................................................................................ .

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 


Sachverhalt:

Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes am östlichen Ortsrand von Melsdorf. Nachdem das Schallgutachten sowie das Konzept zur Oberflächenentwässerung vorlagen, konnte der Entwurf für den Bebauungsplan erarbeitet werden.

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeinde den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schalltechnisches Gutachten (4444 KB)    
Anlage 2 2 Melsdorf B15_Begründung_Entwurf (6215 KB)