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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/050/0363  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Beseitigung des Niederschlagswassers in der Gemeinde Felde (Abgabensatzung Niederschlagswasser) vom 12.12.2014
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
21.10.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Felde vertagt   
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
28.10.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde vertagt   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen bzw. die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Beseitigung des Niederschlagswassers in der Gemeinde Felde vom 12.12.2014 in der vorliegenden Fassung.

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Felde betreibt die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung im Gemeindegebiet als öffentliche Einrichtung. Zur laufenden Finanzierung der Beseitigungseinrichtungen und der Betrieb werden Gebühren auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Felde (Abgabensatzung Niederschlagswasser) vom 12. Dezember 2014 erhoben. Die letztmalige Gebührenanpassung erfolgte im Rahmen der vorstehenden Satzung; der aktuelle Gebührensatz beträgt demnach r die ersten 100 qm Niederschlagsfläche 24,00 Euro pro Jahr und für jede weiteren angefangenen 25 qm Niederschlagsfläche zusätzlich weitere 6,00 Euro.

Die als Anlage beigefügte Bedarfsberechnung für die Niederschlagswassergebühren der Gemeinde Felde vom 27.09.2021 sieht nunmehr ab dem 01.01.2022 einen neuen rechnerische Gebührensatz von 20,55 Euro je 25 qm Niederschlagsfläche vor und basiert auf den Durchschnittswerten der Jahresabschlusswerte 2018 bis 2020 für den Bereich der gemeindlichen Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtungen. Eine wesentliche Kostensteigerung ist insbesondere durch die Ausweisung von Rückstellungen für die turnusmäßige Entschlammung der vorhandenen Regenrückhaltebecken sowie die zwischenzeitlichen Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Erstellung des Niederschlagswasserkatasters zu verzeichnen.

Bereits im Rahmen der seinerzeitigen Neufassung der Abgabesatzung Niederschlagswasser) im Jahr 2014 wurde seitens der Verwaltung auf Basis einer seinerzeitigen Kalkulation eine Gebührenanhebung auf 13,00 Euro je 25 qm Niederschlagsfläche angeregt; die Gemeindegremien sind diesem jedoch nicht gefolgt und wollten zunächst die Ergebnisse einer Überprüfung der Anschlussverhältnisse abwarten.Da sich insbesondere auch die Arbeiten am RW-Kataster deutlich verzögert haben, liegen konkrete Ergebnisse einer entsprechenden Überprüfung weiterhin nicht abschließend vor. Mit Blick auf bereits bekannte zusätzliche Anschlussflächen berücksichtigt die aktuelle Kalkulation daher entsprechend zusätzliche Niederschlagsflächen von 10.000 qm.

Sofern sich im Abrechnungszeitraum darüber hinausgehende Flächenzuwächse ergeben, werden diese über die erforderliche Gebührennachkalkualtion erfasst und sich daraus ergebende Überzahlungen an die Gebührenpflichtigen durch entsprechende Anpassung der zukünftigen Gebührensätze wieder ausgekehrt.

 

Neben der Anpassung des Gebührensatzes sieht der beigefügte Entwurf einer 1. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Niederschlagswasser auch eine redaktionelle Änderung im Paragraphen 9 vor. Hier war die seinerzeitige Absatznummeriung fehlerhaft.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebührenkalkulation sieht grundsätzlich eine 100%ige Deckung der Kosten durch die Einrichtung vor, sofern diese nicht durch andere Erträge gedeckt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Teile der Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtungen auch der Straßenentwässerung dienen und somit nur teilweise bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühren zu berücksichtigen sind.

Durch die Anhebung des Gebührensatzes von 6,00 Euro auf 24,36 Euro steigen die gemeindlichen Einnahmen in diesem Bereich um rund 4.200 Euro im Jahr..


Anlage/n:

Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Felde vom 12. Dezember 2014

Gebührenbedarfsberechnung Niederschlagswassergebühren Felde ab 2022

Satzung ueber die Beseitigung des Niederschlagswassers der Gemeinde Felde 12.12.2014

Abgabensatzung Niederschlagswasserbeseitigung Gemeinde Felde vom 12.12.2014

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 1. Änderungssatzung Abgabensatzung Niederschlagswasser Felde (210 KB)    
Anlage 4 2 RW-Gebührenkalkulation Felde ab 01-01-2022 (311 KB)    
Anlage 1 3 Satzung ueber die Beseitigung des Niederschlagswassers der Gemeinde Felde (65 KB)    
Anlage 2 4 Abgabensatzung Niederschlagswasserbeseitigung Gemeinde Felde (60 KB)