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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/171/0081  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Beseitigung des Niederschlagswassers in der Gemeinde Westensee (Abgabensatzung Niederschlagswasser) vom 15.12.2014
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westensee Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Westensee ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Westensee Vorberatung
12.10.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Westensee (offen)   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen bzw. die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Beseitigung des Niederschlagswassers in der Gemeinde Westensee vom 15.12.2014 in der vorliegenden Fassung.

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Westensee betreibt die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung im Gemeindegebiet als öffentliche Einrichtung. Zur laufenden Finanzierung der Beseitigungseinrichtungen und der Betrieb werden Gebühren auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Westensee (Abgabensatzung Niederschlagswasser) vom 15. Dezember 2014 erhoben. Die letztmalige Gebührenanpassung erfolgte im Rahmen der vorstehenden Satzung; der aktuelle Gebührensatz beträgt demnach für die ersten 100 qm Niederschlagsfläche 16,00 Euro pro Jahr und für jede weiteren angefangenen 25 qm Niederschlagsfläche zusätzlich weitere 4,00 Euro.

Die als Anlage beigefügte Bedarfsberechnung für die Niederschlagswassergebühren der Gemeinde Westensee vom 30.09.2021 sieht nunmehr ab dem 01.01.2022 einen neuen rechnerische Gebührensatz von 30,11 Euro je 25 qm Niederschlagsfläche vor und basiert auf den Durchschnittswerten der Jahresabschlusswerte 2018 bis 2020 für den Bereich der gemeindlichen Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtungen. Eine wesentliche Kostensteigerung ist insbesondere durch die Ausweisung von Rückstellungen für die turnusmäßige Entschlammung der vorhandenen Regenrückhaltebecken zu verzeichnen.

Bereits im Rahmen der seinerzeitigen Neufassung der Abgabesatzung Niederschlagswasser) im Jahr 2014 wurde seitens der Verwaltung auf Basis einer seinerzeitigen Kalkulation eine Gebührenanhebung auf 21,00 Euro je 25 qm Niederschlagsfläche angeregt; die Gemeindegremien sind diesem jedoch nicht gefolgt und wollten zunächst die Ergebnisse einer Überprüfung der Anschlussverhältnisse abwarten.

Nachdem diese Überprfung, u.a. durch Einsatz eines „Nebelverfahren“ zur Ermittlung bislang unbekannter Anschlüsse, zwischenzeitlich abgeschlossen ist, ergibt sich eine zusätzliche gebührenpflichtige Fläche von 2.972 qm. Im Rahmen der aktuellen Kalkulation wurde daneben eine weitere Niederschlagsflächen von 1.000 qm eingerechnet, um zwischenzeitliche Zuwächse bei den Flächen durch Änderungen auf den Grundstücken bzw. Lückenbebauungen auszugleichen.

Ungeachtet dessen ergibt sich nach der neuen Kalkulation ein Gebührensatz von 30,11 Euro je 25 qm (bisher 4,00 Euro, Kaluklation 2014: 21,00 Euro). Die seinerzeitige Kalkulation aus dem Jahr 2014 hätte bei den jetzt zugrundegelegten Niederschlagsflächen einen Gebührensatz von 16,77 Euro ergeben. Die nun nochmalige deutliche Steigerung ergibt sich aus der haushaltrechtlich vorgeschriebenen Bildung von Rückstellungen für die erforderlichen Entschlammungen der Regenrückhaltebecken, welche aufgrund der geänderten umweltrechtlichen Vorschriften deutlich aufwendiger und damit auch kostenintensiver geworden sind.

 

Neben der Anpassung des Gebührensatzes sieht der beigefügte Entwurf einer 1. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Niederschlagswasser auch eine redaktionelle Änderung im Paragraphennummerierung vor. Hier war die seinerzeitige der Paragraph 11 doppelt besetzt

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebührenkalkulation sieht grundsätzlich eine 100%ige Deckung der Kosten durch die Einrichtung vor, sofern diese nicht durch andere Erträge gedeckt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Teile der Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtungen auch der Straßenentwässerung dienen und somit nur teilweise bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühren zu berücksichtigen sind.

Durch die Anhebung des Gebührensatzes von 4,00 Euro auf 30,11 Euro steigen die gemeindlichen Einnahmen in diesem Bereich um rund 20.000 Euro im Jahr..


Anlage/n:

Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Westensee vom 15. Dezember 2014

Gebührenbedarfsberechnung Niederschlagswassergebühren Westensee ab 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RW-Gebührenkalkulation Westensee ab 01-01-2022 (313 KB)    
Anlage 2 2 1. Änderungssatzung Abgabensatzung Niederschlagswasser Westensee (174 KB)