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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/028/0200  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Bredenbek für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek Vorberatung
03.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2022 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.


Sachverhalt:

Nach § 77 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 78ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanzielle Eckwerte seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2022 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem anliegenden Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.

 

Gegenüber den Planwerten der Vorjahre ergeben sich insbesondere die in der beigefügten Übersicht mit den anzupassenden Haushaltsansätze aufgeführten Änderungen.

 

Insgesamt ergibt sich aus dem Planentwurf in der Ergebnisplanung ein Defizit in Höhe von 485.100 Euro sowie in der Finanzplanung ein Fehlbetrag in Höhe 311.200 Euro.

 

Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:

- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 370.000,00 Euro.

- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 2,00 Stellen.

- Hebesätze für die  Realsteuern auf 339 (Grundsteuer A), 367 (Grundsteuer B) und 336 (Gewerbesteuer).

 

Die Haushaltssatzung bedarf der Genehmigung nach § 85 GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.

Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 485.100 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 311.200 Euro, so dass zum 31.12.2021 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 851.606,56 Euro ausweisen würden (Plan 31.12.2021: 1.162.806,56 Euro).

 


Anlage/n:

Liste der Änderungen im Haushalt 2022 zum HH 2021

Entwurf der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Bredenbek

Entwurf des Ergebnisplanes 2022 der Gemeinde Bredenbek

Entwurf des Finanzplanes 2022 der Gemeinde Bredenbek

Entwurf des Produktplanes 2022 der Gemeinde Bredenbek

 

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen mit Vorbericht und Anlagen werden erst nach der Beratung im Finanzausschuss für die abschließenden Beschlussfassung in der Gemeindevertretung erstellt.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen Ansätze HH 2022 Bredenbek (431 KB)    
Anlage 2 2 HH-Satzung 2022 Bredenbek (79 KB)    
Anlage 3 3 Haushalt 2022 Gemeinde Bredenbek Ergebnisplan Entwurf FA (90 KB)    
Anlage 4 4 Haushalt 2022 Gemeinde Bredenbek Finanzplan Entwurf FA (96 KB)    
Anlage 5 5 Haushalt 2022 Gemeinde Bredenbek Produkthaushalt Entwurf FA (489 KB)