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Vorlage - 2021/050/0378
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Felde über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des gemeindlichen Bauhofs (Gebührensatzung Bauhof) vom 24.02.2009.
Sachverhalt:
Der Liegenschaftsausschuss der Gemeinde hat sich in seiner Sitzung am 27.04.2021 u.a. mit der Grüngutannahme auf dem Bauhof befasst und empfohlen, diese auch im Jahr 2022 grundsätzlich fortzusetzen. Vor dem Hintergrund der Einnahme- und Ausgaberelationen in den unterschiedlichen Preisgruppen wurde jedoch gleichzeitig enpfohlen, die bisherige Preisgruppe 3 für größere Mengen zu streichen. Der anliegende Entwurf einer 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung Bauhof setzt diese Empfehlung in das maßgebliche Satzungsrecht zum 01.01.2022 um.
Finanzielle Auswirkungen:
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen hat diese Satzungsänderung nicht. Es bleibt abzuwarten, wie sich in der Folge die Abgabemengen in den verbleibenden Preisgruppen und die sich daraus ergebenden Einnahmen bzw. Ausgaben entwickeln.
Anlage/n:
3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Felde über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des gemeindlichen Bauhofs (Gebührensatzung Bauhof) vom 24.02.2009
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Anlagen: | ||||
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1 | 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Bauhof Felde (99 KB) |