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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/104/0181  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Melsdorf",
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Planungs,- Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Melsdorf Vorberatung
06.12.2021 
Sitzung des Planungs,- Umwelt- und Bauausschusses der Gemeinde Melsdorf (offen)   
Gemeindevertretung Melsdorf Entscheidung
15.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

3        1.

4        Für das Gebiet „Solarpark Melsdorf“, gelegen südwestlich der Ortslage im Winkel zwischen der Bahnlinie Rendsburg-Kiel und der Autobahn A 210 und östlich der Straße „Fegefeuer“, werden der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 und parallel die 9. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

Planungsziel ist es, für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Lage und Umfang des Plangebietes sind aus nachstehender Übersichtskarte ersichtlich.

 

 


 

 

2. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) soll wie folgt durchgeführt werden: - Öffentliche Anhörung -

 

.4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planung soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden.

 

  1.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Alle mit der Planung zusammenhängenden Kosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.

 


Sachverhalt:

Am 31.05.2021 hatte die Projektentwicklungsgesellschaft SolarWind Projekt GmbH im Bauausschuss ihr Konzept für die Entwicklung eines Solarparks zwischen der Eisenbahnlinie und der Autobahn vorgestellt. Der Bauausschuss stimmte daraufhin weiteren diesbezüglichen Planungen grundsätzlich zu.

Für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Außenbereich ist zunächst die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, d.h. es ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und parallel die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Um das Projekt bestmöglich steuern zu können und der Gemeinde weitestgehende Einflussmöglichkeiten zu sichern, empfiehlt sich die Aufstellung des B-Planes als vorhabenbezogener Bebauungsplan. Die konkrete Projektplanung des Vorhabenträgers wird dadurch als Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des B-Planes; der Durchführungsvertrag regelt darüber hinausgehende Sachverhalte (Kostentragung, Sicherheiten/Bürgschaften, Umsetzung umweltbezogener Maßnahmen usw.).

Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das formelle Planverfahren ein. Als nächster Verfahrensschritt steht dann –auf Basis des Vorentwurfs- die frühzeitige Beteiligung und die Anzeige der Planung bei der Landesplanungsbehörde an.

 


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlage/n:

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