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Vorlage - 2021/171/0085-01
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt im Grundsatz, den Teilbereich der Asphaltdeckschicht in dem Teilbereich der Bruxer Dorfstraße, der für die Erschließung der Grundstücke im Gebiet des künftigen Bebauungsplans Nr. 16 „Brux-Nord“ nicht aufgebrochen werden muss, im Zuge der Asphaltierungsarbeiten ebenfalls mit einem neuen Aufbau zu versehen, um eine einheitliche Oberfläche zu erhalten. Die Festlegung der genauen Details erfolgt im Rahmen des ohnehin noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags (Erschließungsvertrag)
Sachverhalt:
Zur Herstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich des genannten künftigen Bebauungsplans Nr. 16 muss die Bruxer Dorfstraße in ca. halber Breite aufgebrochen werden. Der anschließende Wiederaufbau erfolgt zu Lasten des Erschließungsträgers. Um eine sowohl in technischer wie optischer Hinsicht optimale Deckschicht zu erhalten, ist es sinnvoll, die durch den Aufbruch unbeeinträchtigte Straßenhälfte ebenfalls auf einer Länge von ca. 156 m (Fläche ca. 250 m²) mit einem neuen Aufbau (Schottertragschicht als dünne Ausgleichsschicht, Asphalttrag- und Deckschicht versehen zu lassen. Da diese aber nicht durch die Erschließungsmaßnahme verursacht wird, muss die Gemeinde diese Kosten tragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 20.000,00 €
Anlage/n:
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