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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/093/0088  

Betreff: Beteiligung der Gemeinde als Teil der Gebiets-und Förderkulisse der LAG AktivRegion Mittelholstein im Rahmen der ELER-Förderung 2023 bis 2029
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Krummwisch
05.04.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Krummwisch ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde ist Mitglied im Verein AktivRegion Mittelholstein e.V.. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Teil der Gebiets- und Förderkulisse der LAG AktivRegion Mittelholstein im Rahmen der ELER-Förderung (2023-2029) wird. Sie wird an der Erstellung und Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) aktiv mitwirken.

 

Zur Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2023 2029

a)      für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe

aa) Regionalmanagement

bb) Sensibilisierungskosten

cc) sonstige Kosten der LAG (Verwaltungskosten)

dd) Regionen-Netzwerk auf Landesebene

b)      zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft erforderlich.

An der Mittelbereitstellung beteiligt sich die Gemeinde mit dem erforderlichen jährlichen Umlagebetrag, der nach bisherigen Berechnungen 1 Euro/Einwohner und Jahr beträgt.

Die Mittel sind im jährlich zu beschließenden Haushalt der Gemeinde auszuweisen. Im Rahmen der o.a. Mitgliedschaft erstattet die Gemeinde auf Anforderung des Amtes Achterwehr diesem die anteiligen Kofinanzierungsmittel und erklärt sich bereit, für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Finanzierung bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

Um an dem ELER-Förderprogramm der EU in den Jahren 2023 bis 2029 teilnehmen zu können, muss sich unsere Region mit einer neuen Integrierten Entwicklungs-Strategie (IES) bewerben. Der Zeitplan sieht wie folgt aus (alle Angaben unter Vorbehalt):

 

  • Die AktivRegion / LAG muss eine Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT) durchführen. Diese wurde in Auftrag gegeben.
  • Die 22 AktivRegionen im Land haben einen Leitfaden erhalten, nachdem die neue IES formal und inhaltlich ausgerichtet werden muss.
  • Am 01.10.2021 fiel der Startschuss für die Erstellung der IES. Ein wichtiger Punkt darin ist die Frage, für welches Gebiet diese gelten soll. Daher ist Ihre Entscheidung zur Mitgliedschaft – falls nicht bereits erfolgt – zeitnah erforderlich!
  • Bis 30.04.2022 - Fertigstellung und Abgabe der IES.
  • Bis 01.10.2022 – Bewertung und Auswahl der IES-Bewerbungen durch Gutachter
  • Anfang 2023 Anerkennung der LAGn

 

Inhaltlich wird es für alle Regionen folgende übergeordnete Zukunftsthemen geben:

  • Klimaschutz und Klimawandelanpassung
  • Nachhaltige Daseinsvorsorge und Lebensqualität
  • Regionale Wertschöpfung

 

Welche Wirtschaftszweige, Standortfaktoren, öffentliche und private Belange wir künftig fördern wollen, wird derzeit in Expertenrunden, Workshops und Befragungen erarbeitet. Zudem ist es entscheidend, dass sich alle beteiligenden Ämter und Gemeinden auch in den Jahren 2023 2029 wieder aktiv einbringen und zum Gelingen der Strategieumsetzung beitragen. Dies geschieht zum Beispiel durch das Einbringen von Projekten oder das Entsenden von Vertretern in die Entscheidungsgremien der AktivRegion.

 

In der jetzt auslaufenden Förderperiode 2014 bis 2020 (verlängert bis 2022) konnten in der AktivRegion Mittelholstein bisher 54 Projekte mit einem Fördervolumen von 2,75 Mio Euro bezuschusst werden. Das Investitionsvolumen dieser Maßnahmen betrug rund 8,5 Mio. Euro.

Das Fördervolumen der AktivRegion Mittelholstein aus dem Grundbudget für den Förderzeitraum 2023 bis 2027 beträgt insgesamt ca. 2,5 Mio Euro.r die Übergangsjahre 2028 und 2029 werden weitere Gelder erwartet.

 

Die Kosten für die neue Förderperiode stehen noch nicht endgültig fest und entwickeln sich im Laufe der Strategieerstellung.

a)      Der EU-Beteiligungssatz von 56 % wird beibehalten, so dass die Beteiligung am Regionalmanagement ca. 0,80 Euro / EW betragen wird. Die Kosten werden gekoppelt an den Aufgaben im Rahmen des Strategieprozesses ermittelt. Herleitung: Es stehen maximal 100.000 Euro p.a. an EU-Mitteln zur Verfügung, was 56 % der Gesamtkosten ausmacht. die übrigen 44 % ergeben ca. 78.000 Euro, umgelegt auf ca. 98.000 EW also 0,80 Euro/EW.

b)      Die Beteiligung zur Kofinanzierung privater Projekte beträgt 0,20 Euro / EW.
Herleitung: Die Kofinanzierung von privaten Projekten ist verpflichtend in der IES zu regeln. Der Förderzuschuss wird bei privaten Projekten aufgeteilt in 80 % Zuschuss der EU und 20 % Zuschuss der AktivRegion oder des Landes. Bei 0,20 Euro / EW können in der Region jedes Jahr knapp 20.000 Euro bereitgestellt werden. Das Land wird zusätzlich dieselbe Summe aufbringen, so dass knapp 40.000 Euro zur Verfügung stehen. Insgesamt können so jährlich private Projekte mit bis zu 200.000 Euro Gesamtzuschuss unterstützt werden. Die Höhe, die die Region einlegt, ist frei bestimmbar. 0,20 Euro / EW sind eher der untere Rand.

 

Eine darüber hinausgehende Finanzierung ist nur erforderlich, wenn die Gemeinde selbst Projektträger ist oder sich an einem Projekt beteiligt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

1,00 € pro Einwohner und Jahr; Dauer: 2023 bis 2029

Anlage/n:

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