Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2018/028/0021  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Bredenbek für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek Vorberatung
22.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   
Gemeindevertretung Bredenbek Entscheidung
29.11.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2019 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Nach § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 95ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanzielle Eckwerte seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2019 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.

 

Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:

- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 Euro.

- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,00 Stellen.

- Hebesätze für die  Realsteuern auf 331 (Grundsteuer A), 331 (Grundsteuer B) und 336 (Gewerbesteuer).

Die Haushaltssatzung bedarf keine Genehmigung nach §95 g GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.

Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 351.000 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 575.800 Euro, so dass zum 31.12.2019 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 422.364,71 Euro ausweisen würden (Plan 31.12.2018: 998.164,71 Euro).

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Liste der Änderungen im Haushalt 2019 zum HH 2018

Entwurf der Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Bredenbek mit Stellenplan

Entwurf des Ergebnisplanes 2019 der Gemeinde Bredenbek

Entwurf des Finanzplanes 2019 der Gemeinde Bredenbek

Entwurf des Produktplanes 2019 der Gemeinde Bredenbek

(Hinweis: Die vollständigen Anlagen zur Haushaltssatzung sowie der Produkthaushalt werden erst nach erfolgter Beratung im Finanzausschuss erstellt.)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen Ansätze HH 2019 Bredenbek (406 KB)    
Anlage 2 2 Satzung mit Vorbericht und Anlagen 2019 Bredenbek (1272 KB)    
Anlage 3 3 Ergebnis-Finanz-Produkthauhalt 2019 Bredenbek (841 KB)