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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2018/126/0011  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Ottendorf für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ottendorf Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Ottendorf ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Ottendorf Vorberatung
03.12.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Ottendorf (offen)   

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung Ottendorf beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2019 nebst Anlagen als Satzung, in vorliegender Fassung.

 

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Sachverhalt:

Nach § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 95ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanzielle Eckwerte seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2019 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.

 

Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:

- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 Euro.

- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,00 Stellen.

- Hebesätze für die  Realsteuern auf 332 (Grundsteuer A), 332 (Grundsteuer B) und 336 (Gewerbesteuer).

Die Haushaltssatzung bedarf keine Genehmigung nach §95 g GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 im Produkt Dorffest 5.000,00 € für die 750-Jahr-Feier vorgesehen. Da diese aber erst im Jahr 2020 stattfindet, wurden diese Mittel im Finanzplan für das Jahr 2020 ausgewiesen..

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.

Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 314.000 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 369.200 Euro, so dass zum 31.12.2019 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von -111.614,51 Euro ausweisen würden (Plan 31.12.2018: 257.585,49 Euro).

 

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Anlage/n:

Liste der Änderungen im Haushalt 2019 zum HH 2018

Vorbericht mit Anlagen 2019 der Gemeinde Ottendorf

Ergebnis- und Finanzplan, Produkthaushalt 2019 der Gemeinde Ottendorf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen Ansätze HH 2019 Ottendorf (Entwurf GV) (403 KB)    
Anlage 2 2 Vorbericht mit Anlagen 2019 Ottendorf (902 KB)    
Anlage 3 3 Ergebnis-, Finanzplan, Produkthaushalt 2019 (591 KB)