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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/093/0097  

Betreff: Beteiligung der Gemeinde Krummwisch an der SH Netz AG
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Krummwisch Entscheidung
13.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Krummwisch ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Krummwisch Vorberatung
06.12.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krummwisch (offen)   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Krummwisch spricht sich grundsätzlich für den Erwerb von Anteilen an der SH Netz AG aus; die Entscheidung über den konkreten Erwerb von Anteilen wird bis zum Abschluss der neuen Konzessionsverträge sowie das Vorliegen der Beteiligungskonditionen für das Jahr 2023 bzw. 2024 aufgeschoben. Die dann erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sind ggf. über einen Nachtragshaushalt zu schaffen.

 


Sachverhalt:

Bereits seit einigen Jahren haben die Gemeinden in Schleswig-Holstein, die Wegenutzungsverträge mit der SH Netz AG abgeschlossen haben, die Möglichkeit, Beteiligungen an der SH Netz AG zu erwerben. Unter Berücksichtigung der Gemeindestrukturen in Krummwisch wäre eine Beteiligung im Umfang von max. 70 Aktien möglich.

Das Beteiligungsangebot der SH Netz AG beinhaltet neben einer Kapitalgarantie (Rückkauf mindestens zum Erwerbspreis; dieser beträgt aktuell 5.163,23 Euro) auch eine zugesicherte Dividende in Höhe von 152,11 Euro je Anteil (bis 2023, ab 2024 Neuermittlung) zzgl. eines variablen Ausgleichs in Abhängigkeit der Unternehmensentwicklung.

 

Nähere Informationen können den anliegenden Unterlagen entnommen werden.

 

Für die abschließende Entscheidung über den Erwerb ist insbesondere die Frage der Finanzierung von wesentlicher Bedeutung. Erfolgt diese über Eigenmittel der Gemeinde ergibt sich aus der zugesicherten Dividende derzeit eine kalk. Verzinsung von rund 2,9 %. Müsste der Erwerb hingegen über Kreditmittel refinanziert werden, würden zum aktuellen Zeitpunkt die Kreditzinsen die zugesicherte Dividende übersteigen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, zunächst die aktualisierten Beteiligungsinformationen für die Jahre 2023 bzw. 2024 abzuwarten und dann in Kenntnis der entsprechenden Konditionen eine abschließende Entscheidung zu treffen.

Daneben ist zunächst noch der Abschluss der neuen Konzessionsverträge als wesentliche Grundlage für die Beteiligungsmöglichkeit abzuwarten.

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Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich zunächst nur um einen Grundsatzbeschluss, der keine finanziellen Auswirkungen hat..


Anlage/n:

Beteiligungsangebot der SH Netz AG (Stand 01.04.2016)

Beteiligungsangebot der SH Netz AG Nachtrag Nr. 2 (Stand 08.12.2020)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beteiligungsangebot SH Netz AG 2016 (3490 KB)    
Anlage 2 2 Beteiligungsangebot SH Netz AG Nachtrag 1 (6462 KB)