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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/050/0456  

Betreff: Antrag auf Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots im Hasselrader Weg
Status:öffentlich  
Beteiligt:1.2 Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
06.10.2022 
Sitzung des Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Felde (offen)   
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
27.10.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Liegenschaftausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt, einen Antrag auf Anordnung eines beidseitigen eingeschränkten Haltverbots (VZ 286) im Hasselrader Weg zwischen Dorfstraße und  der Koppelzufahrt hinter dem Bauhof zu stellen (siehe anliegenden Lageplan). 


Sachverhalt:

Im Hasselrader Weg wird derzeit auf der rechten Seite von der Dorfstraße aus gesehen dauerhaft im Bereich des ausgebauten Gehwegs geparkt.

Die Gemeinde begehrt nun in diesem Bereich ein eingeschränktes Haltverbot über die komplette Länge des Hasselrader Weges bis zum Ende des ausgebauten Gehweges.

 

Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde folgendes festgestellt:

1.  Die Strecke von Dorfstraße bis zum Ende des ausgebauten Gehwegs ist ca. 207 

            Meter lang. 

2. Zum Zeitpunkt der Kontrolle standen 10 Fahrzeuge im betroffenen Straßenbereich.

 Für weitere 6-7 Fahrzeuge wäre noch ein Parken möglich gewesen.

3.  Die Restbreite der Fahrbahn wurde an der schmalsten Stelle zwischen einem Fahrzeug und dem gegenüberliegenden Straßenrand mit  3,10 Meter gemessen. 

 

Nach Prüfung durch die Verwaltung ist ein eingeschränktes Haltverbot für den kompletten Bereich nicht anordnungsfähig.

 

Für den Bereich von Dorfstraße bis zur Koppelzufahrt hinter dem Bauhof kann die Anordnung eines beidseitigen eingeschränkten Haltverbots aus folgenden Gründen erfolgen:

Keine Behinderung des Liefer- und Kundenverkehrs EDEKA, Lieferverkehr Bauhof sowie Ein- und Ausfahrten mit Bauhoffahrzeugen, Fahrzeugverkehr Postweg, Zufahrt Koppel

 

Die Anordnung des beidseitigen eingeschränkten Haltverbots in diesem Bereich ist dadurch begründet, dass dadurch lediglich ein Wechsel von der einen auf die Straßenseite durch die parkenden Fahrzeuge verhindert wird.

 

Für den hinteren Bereich des Hasselrader Wegs ab Koppelzufahrt bis Ende des ausgebauten Gehwegs  ist die Anordnung eines beidseitigen Haltverbots nicht begründet.

 

In diesem Bereich erfolgt überwiegend Anwohnerverkehr.

Die Restbreite der Fahrbahn ist ausreichend.

Es liegt keine enge Stelle im Sinne der Straßenverkehrsordnung vor.

Eng ist eine Straße, wenn eine Restbreite von 3,05 Meter unterschritten wird. Bei den vorliegenden Maßen ist es möglich durch langsames Vorbeifahren weder die stehenden Fahrzeuge noch die Bankette zu beschädigen.

Für den gelegentlichen landwirtschaftlichen Verkehr ist durch die Haltverbotsstrecke im vorderen Bereich eine ausreichende Fläche vorhanden um den Begegnungsverkehr hier zu gewährleisten und ausreichend Fläche vorhanden, wenn Fahrzeuge vor dem Bereich warten müssen, wo kein Haltverbot angeordnet wird.

 

Die Länge dieser Strecke beträgt ca. 57 Meter und würde abzüglich des Zufahrtsbereichs des kleinen Parkplatzes hinter dem EDEKA-Gebäude weiterhin etwa 8-9 Fahrzeugen (5-6 vor der Zufahrt und 3 dahinter) Platz zum Abstellen bieten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für Verkehrszeichen und Pfosten, Aufstellung durch Bauhof     


Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage absolutes Haltverbot im Hasselrader Weg (101 KB)