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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/093/0104  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Krummwisch für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Krummwisch Entscheidung
13.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Krummwisch geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Krummwisch Vorberatung
06.12.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krummwisch (offen)   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2023 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.


Sachverhalt:

Nach § 77 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 77 ff. GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanzielle Eckwerte seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2023 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.

 

Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:

- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 Euro.

- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,00 Stellen.

- Hebesätze für die Realsteuern auf 300 v.H. (Grundsteuer A), 363 v.H. (Grundsteuer B) und 333 v.H. (Gewerbesteuer).


Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.

Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 178.100,00 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 163.200,00 Euro, so dass zum 31.12.2023 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 803.794,38 Euro ausweisen würden (Plan 31.12.2022: 966.994,38 Euro).


Anlage/n:

Liste der Änderungen im Haushalt 2023 zum HH 2022

Entwurf der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Krummwisch

Entwürfe des Ergebnis-, Finanz- und Produktplanes 2023 der Gemeinde Krummwisch

 

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen mit Vorbericht und Anlagen werden erst nach der Beratung im Finanzausschuss für die abschließende Beschlussfassung in der Gemeindevertretung erstellt.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen Ansätze HH 2023 Krummwisch (Entwurf FA) (661 KB)    
Anlage 2 2 HH-Satzung 2023 Krummwisch (Entwurf FA) (119 KB)    
Anlage 3 3 Haushaltsplan 2023 Krummwisch Ergebnis- Finanz- Produktplan (Entwurf FA) (354 KB)