Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2022/126/0113
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ottendorf beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Ottendorf über die Erhebung einer Hundesteuer vom 10. Dezember 2009 in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt:
In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Ottendorf vom 18.08.2022 wurde im Top 9 Nr. 21 der Beschluss gefasst, die Hundesteuer ab dem 01.01.2023 auf 120,00 € anzuheben.
Weiterhin sind inhaltliche Änderungen bezüglich der Regelungen zum Beginn und Ende der Steuerpflicht aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes Schleswig vom 28.04.2020 in der Hundesteuersatzung vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer annähernd gleichbleibenden Anzahl der Ersthunde ist ab 2023 mit einer Mehreinnahme von ca. 3.000,00 € zu rechnen.
Anlage/n:
2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung Ottendorf vom 10. Dezember 2009
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung Ottendorf vom 10. Dezember 2009 (58 KB) |