Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2022/093/0105-04
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Sachverhalt:
Die Gemeinde tritt aus unterschiedlichen Gründen u.a. als Trägerin von Veranstaltungen mit Verkaufsaktivitäten wie beispielweise Dorffeste und Jubiläumsfeiern auf; hierzu zählen auch entsprechende Veranstaltungen der gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehr, die rechtlich ein Teil der Gemeinde darstellt. Bei den Einnahmen aus Verkaufsaktivitäten (Speisen, Getränke usw.) handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt, welches eine unternehmerische Tätigkeit der Gemeinde begründet und als solche umsatzsteuerpflichtig ist.
Die Gemeinde kann jedoch die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen zu diesen Veranstaltungen geltend machen.
Für eine fristgemäße Erstellung der erforderlichen Umsatzsteuermeldungen ist es erforderlich, dass die vollständige Abrechnung einer Veranstaltung zukünftig inkl. aller Belege spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung im Amt vorliegt.
Im Haushalt werden im Bereich der Produkte, in denen diese Veranstaltungen verbucht werden, die jeweiligen Konten mit einer automatisierten Umsatzsteuerverbuchung versehen und die Produkte um die erforderlichen Steuerkonten erweitert.
Für die Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr hat bereits Anfang September 2022 eine gesonderte Informationsveranstaltung stattgefunden, in der die Wehrführer/innen und die Kassenwarte für das Thema sensibilisiert und auf die erforderlichen Abläufe hingewiesen wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Folgen sind derzeit nicht konkret bezifferbar, es ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass sich Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerpflicht bei entsprechenden Preisgestaltungen im Wesentlichen ausgleichen.
Anlage/n:
Keine