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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/050/0500  

Betreff: Protokollführung in den gemeindlichen Ausschusssitzungen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
16.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
31.01.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Felde (offen)   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, zeitnah für die Protokollführung in den gemeindlichen Ausschusssitzungen mindestens eine (externe) Person als geringfügig Beschäftigte einzustellen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig genehmigt und sind über den nächsten Nachtragshaushalt bereitzustellen, ferner ist der Stellenplan bei nächster Gelegenheit entsprechend anzupassen.

 


Sachverhalt:

Nach § 41 der Gemeindeordnung SH (GO) ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Niederschrift (Protokoll) anzufertigen; nach § 46 Abs. 12 GO gilt dies entsprechend auch für Ausschusssitzungen (siehe hierzu auch §§ 33 und 23 der Geschäftsordnung der GV Felde).

Aufgrund der besonderen Bedeutung der GV-Sitzungen erfolgt die dortige Protokollführung grundsätzlich durch eine vom Amt entsandte Person. Dies ist aufgrund des vorhandenen Personalkörpers im Amt und der Vielzahl von Ausschusssitzungen in den acht amtsangehörigen Gemeinden für die Ausschusssitzungen nicht darstellbar.

 

In der Vergangenheit war auch in der Gemeinde Felde festzustellen, dass es zunehmend schwieriger wurde, aus dem Kreise der jeweiligen Ausschussmitglieder einen Protokollführer bzw. eine Protokollführerin zu finden. Daneben ergaben sich auch erhebliche Schwankungen in der Qualität der Protokolle sowie deren zeitnahen Erstellung.

Durch die Einstellung einer ausschussübergreifenden Protokollführung ist – zumindest nach einer gewissen Einarbeitungsphase – eine inhaltliche Verbesserung der Protokollqualität zu erwarten; daneben wird das Ehrenamt von dieser Aufgabe entlastet.

 

Die Gemeinden Bredenbek und Krummwisch haben sich vor einem ähnlichen Hintergrund bereits vor einiger Zeit dafür entschieden, für die Erstellung der Ausschussprotokolle eine externe Kraft gegen Entgelt einzustellen. Die dortigen Vereinbarungen sehen vor, dass die jeweilige Kraft nach Zeitaufwand und unter Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt wird; dabei jedoch die Grenze von 520,- Euro monatlich als geringfügig Beschäftigte nicht überschritten werden darf.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ausgehend von einem monatlichen Betrag von 520,00 Euro ergeben sich Kosten von 6.240,00 Euro zzgl. derzeit pauschal 30 % Arbeitgeberkosten (1.872,00 Euro).


Anlage/n:

Keine