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Vorlage - 2023/104/0236
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Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt/die Gemeindevertretung beschließt.
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des B-Planes Nr. 10 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft
– s. Anlage
Der Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der überarbeitete Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Melsdorf Dorfmitte / Feuerwehrgerätehaus“ einschließlich Begründung und Umweltbericht,
werden in der vorliegenden Form gebilligt.
oder
werden mit folgenden Änderungen/Ergänzungen gebilligt:
…………………………………………………………………………………………………………….....................................................................................................................................
Der Entwurf ist entsprechend zu überarbeiten
- Die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes erfolgt entsprechend dem im Umweltbericht dargelegten Umfang und Detaillierungsgrad.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
Sachverhalt:
Zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.10 (und parallel zur 8. Änderung des FNP) ist im Oktober/ November 2021 die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Zwischenzeitlich wurde das Schallgutachten überarbeitet und das Konzept zur Oberflächenentwässerung konkretisiert. Der gestiegene Flächenbedarf für neue Zufahrt und Entwässerung erfordern die Beseitigung/ Entwidmung des östlich der Zufahrt gelegenen Knicks. Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht werden nach der öffentlichen Auslegung angepasst. Die Planänderung erfordert eine erneute öffentliche Auslegung.
Nach Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung und des Planentwurfes kann der Gemeindevertretung empfohlen werden mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren (erneute Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) zu geben.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlage/n:
4