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Vorlage - 2023/104/0237
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1 Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit folgendem Ergebnis beraten:
-siehe Anlage-
2 Der Entwurf der 10. Änderung des FNP wird in der vorliegenden Form (s. Anlg.) gebilligt / wird mit folgenden Änderungen / Ergänzungen gebilligt: .…………………… .
3 Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt:
Am 22.06.2022 hatte die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst mit dem Planungsziel, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Solarparks zu schaffen. Parallel zur FNP-Änderung wird für das gleiche Gebiet der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 aufgestellt.
Zwischenzeitlich wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden/TÖB und der Öffentlichkeit durchgeführt und daraufhin der Entwurf der FNP-Änderung ausgearbeitet.
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeindevertretung den Planentwurf nunmehr in das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlage/n:
6