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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/130/0241  

Betreff: Neufassung der Satzungen für die gemeindliche Kindertageseinrichtung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Quarnbek
30.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek verwiesen   

Beschlussvorschlag:

Der anliegende Entwurf einer neuen Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung Quarnbek und die Erhebung von Benutzungsgebühren (KiTa-Satzung Quarnbek) wird beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung umgehend auszufertigen und ortsüblich

bekanntzumachen.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Quarnbek betreibt seit vielen Jahren in eigener Trägerschaft eine kommunale Kindertageseinrichtung im Gemeindegebiet. Rechtliche Grundlage für diesen Betrieb sind derzeit die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte in der Gemeinde Quarnbek vom 13.07.2017 und die Gebührensatzung für die Nutzung der Kindertagesstätte Quarnbek vom 11.03.2010, welche zwischenzeitlich beide mehrfach Änderungen erhalten hat.

Insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit und Sicherstellung der Anforderungen nach dem Kindertagesförderungsgesetztes (KiTaG) sollen in diese Satzungsgrundlagen nunmehr u.a. die nach § 18 Absatz 5 KiTaG festzulegenden Aufnahmekriterien aufgenommen werden. Dies wurde zum Anlass genommen, den Satzungstext insgesamt zu überarbeiten und dabei u.a. auch den Satzungsaufbau sowie die Satzungstexte der vier kommunalen Kindertageseinrichtungen im Amtsgebiet weitestgehend zu vereinheitlichen. Hierzu hat es am 23.02.2023 ein Arbeitstreffen mit den vier KiTa-Leitungen gegeben, in dem die Satzungstexte abgestimmt wurden.

 

Gegenüber den bisherigen Satzungsregelungen ergeben sich für die Kindertageseinrichtung Quarnbek insbesondere folgende inhaltliche Änderungen:

1. Die beiden bisherigen Satzungen werden zu einem gemeinsamen Regelwerk, einer Satzung der Gemeinde Quarnbek über die Benutzung der Kindertageseinrichtung und die Erhebung von Benutzungsgebühren (KiTa-Satzung Quarnbek), zusammengeführt.

2. Die bisher in einem Paragraphen zusammengefassten Regelungen zu Anmeldung, Aufnahme, Änderung und Abmeldung wurden im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit in gesonderte Paragraphen (§§ 4, 5 und 7) aufgeteilt und die entsprechenden Verfahren konkreter definiert.

3. In § 6 wurden neu die Aufnahmekriterien für die Einrichtung aufgenommen.

4. Die Gründe für einen nachträglichen Ausschluss von der Benutzung der Einrichtung wurden in § 8 erweitert und konkretisiert.

5. Die Regelungen zu Haftung, Aufsichtspflicht und Gesundheitsvorschriften wurden den aktuellen rechtlichen Entwicklungen und gesetzlichen Anforderungen entsprechend neu gefasst und erweitert.

6. Entsprechendes gilt auch für die Regelungen zu den Elternvertretungen und der Datenverarbeitung.

 

Die inhaltlichen Änderungen sollen schon zum neuen Kindergartenjahr Gültigkeit erlangen. Insofern ist für die Neufassung der Satzung insgesamt ein Inkrafttreten zum 01.08.2023 vorgesehen, was eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung in den gemeindlichen Gremien bis spätestens Ende Juli 2023 erforderlich macht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Satzung ergeben sich hinsichtlich der Betreuungsentgelt grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen, da diese Regelungen unverändert geblieben und damit (weiterhin) von den gesetzlichen Festsetzungen abhängig sind.


Anlage/n:

KiTa-Satzung Quarnbek Neufassung 2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KiTa-Satzung Quarnbek Neufassung 2023 (553 KB)