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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/126/0138  

Betreff: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ottendorf
27.04.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Ottendorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben für das Bauvorhaben „Fernwirktechnik SW-Pumpstation Ottendorf“ in Höhe von voraussichtlich 5.000 Euro.


Sachverhalt:

Im Jahr 2018 hat die Gemeinde Ottendorf die Erneuerung der Fernwirktechnik im SW-Pumpwerk Ottendorf beschlossen.

Für das Bauvorhaben standen haushaltsrechtlich insgesamt Mittel in Höhe von 200.000,00 Euro zur Verfügung. Nach derzeitigem Abrechnungsstand betragen die geleisteten Auszahlungen insgesamt 196.051,49 Euro. Die noch ausstehenden Rechnungen für das Bauvorhaben werden sich auf ca. 8.900,00 Euro belaufen, so dass sich eine Haushaltsüberschreitung von rund 5.000,00 Euro ergeben wird.

 

Entsprechend der Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechtes bedürfen nach § 82 Gemeindeordnung überplanmäßige Ausgaben der Zustimmung durch die Gemeindevertretung, sofern diese nicht unerheblich sind und von der/dem Bürgermeister-/in bereits genehmigt werden konnten (Grenze laut HH-Satzung 2023: 1.000,- Euro). Insofern sind die oben genannten voraussichtlich anfallenden überplanmäßigen Ausgaben durch die Gemeindevertretung zu genehmigen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die überplanmäßigen Ausgaben für das Bauvorhaben umfassen voraussichtlich einen Wert von rund 5.000,00 Euro. Die konkrete Höhe ergibt sich dann nach endgültiger Abrechnung der Maßnahme.


Anlage/n:

Keine