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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/050/0531  

Betreff: 1. Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Felde vom 24.09.2015
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden Entwurf einer 1. Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Felde vom 24.09.2015 in der vorliegenden Fassung.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Felde ist Trägerin der kommunalen Volkshochschule Felde. Im Rahmen dieser Trägerschaft bildet die Honorarordnung die rechtliche Grundlage für die Bezahlung der Kursleiterinnen und Kursleiter. Diese Honorarordnung wurde letztmalig im Rahmen der aktuell noch geltenden Neufassung vom 29.04.2015 angepasst.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund zwischenzeitlicher allgemeiner Kostensteigerungen sind die darin festgesetzten Höchstbeträge nicht mehr sachgerecht und machen es zunehmend schwerer für die VHS-Leitung, attraktive Kursangebote mit fachkundigen Kursleiterinnen und Kursleitern zusammen zu stellen.

 

Bereits in der Sitzung des BSK-Ausschusses am 26.01.2023 hat die Leiterin der VHS Felde, Frau Multerer, angeregt, die Höchstgrenze für Dozentenhonorare sowie die Fahrtkostenpauschalen anzuheben. Der Ausschuss konnte die diesbezügliche Notwendigkeit nachvollziehen und bat um Erarbeitung eines entsprechenden Änderungsentwurfes; leider konnte ein entsprechender Termin zwischen Verwaltung und VHS-Leitung erst am 06.04.2023 stattfinden. Da vor der nächsten GV-Sitzung keine weitere BSK-Sitzung geplant ist, gleichzeitig die Änderungen aber mit Blick auf die Kursplanungen für das Herbstsemester 2023 noch vor der Kommunalwahl 2023 beschlossen werden sollten, wird der anliegende Änderungsentwurf unmittelbar der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Dies auch vor dem finanziellen Hintergrund, dass die Dozentenhonorare in die Kalkulation der Kursgebühren einbezogen werden und somit grundsätzlich zu keinen finalen Mehrbelastungen für die Gemeinde führen.

 

Der Änderungsentwurf enthält folgende wesentliche Änderungen:

  • Die Stundensätze werden um jeweils 2,00 Euro angehoben (45 Minuteneinheiten um 1,50 Euro).
  • Die maximale Höhe der Honorare für Vorträge bzw. Veranstaltungsreihen wird auf 600 Euro angehoben.
  • Die erhöhte Fahrtkostenpauschale in Einzelfällen wird auf 10,00 Euro angepasst.
  • Für besondere Angebote wird die Ausnahmeregelung für abweichende Honorare dahingehend geändert, dass die VHS-Leitung in begründeten Fällen bis zu 30,00 Euro je Stunde vereinbaren kann, darüberhinausgehende Honorarvereinbarungen bedürfen der Zustimmung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.
  • Die Änderungen sollen ab dem 01.05.2023 gelten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Sowohl Dozentenhonorare als auch Fahrtkosten gehe als Kosten in die Gebührenkalkulation eines jeden Kurses ein und werden somit grundsätzlich über die Kursgebühren refinanziert. Lediglich in Ausnahmefällen bei kurzfristigen Gebührenausfällen gehen diese zu Lasten des Gemeindehaushaltes, was jedoch im Rahmen der bisherigen Jahresergebnisse liegenrfte.

 


Anlage/n:

1. Änderung zur Honorarordnung VHS Felde

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung zur Honorarordnung VHS Felde (372 KB)