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Vorlage - 2023/000/0224
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt zu beschließen/der Amtsausschuss beschließt:
Der Vertrag über die straßenrechtliche Sondernutzung der Gemeindestraße „Holzkoppel“ wird in der anliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Der Gemeindeweg wird seit dem Bau des Klärwerks für alle dort anfallenden Verkehre genutzt. Der Weg dient aber auch als Zufahrt zum Grundstück Holzkoppel 2 und wird zusätzlich durch landwirtschaftliche Verkehre genutzt. Die Gemeindevertretung Quarnbek hatte bereits am 08.09.1983 und der Amtsausschuss am 09.06.1983 dem Abschluss eines Sondernutzungsvertrags zugestimmt. Die Beschlüsse sahen die Aufteilung der Unterhaltungskosten für den „Holzkoppelweg“ im Verhältnis 85% zu 15%, Amt zu Gemeinde, vor.
Im Herbst 2023 stehen mit dem Bau der Klärschlammtrocknungsanlage wieder zahlreiche Fahrten an und im Vorwege wurde ein insgesamt schlechter Zustand des Weges „Holzkoppel“ festgestellt. Es ist festzustellen, dass bereits der Betrieb des Klärwerks mit den in regelmäßigen Abständen sich häufenden Schwerlastverkehren eine Sondernutzung darstellt. Leider konnte zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Vertrag zwischen dem Amt Achterwehr und der Gemeinde Quarnbek nicht mehr aufgefunden werden.
Es soll daher unter Zugrundelegung der ursprünglich beschlossenen Kostenaufteilung nun ein neuer Vertrag gem. § 21 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Schleswig-Holstein (StrWG), über eine Sondernutzung der Straße mit der Gemeinde Quarnbek geschlossen werden. Die Kostenaufteilung wird auch aus heutiger Sicht als sachgerecht angesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch nicht absehbar
Anlage/n:
1
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Vertrag Sondernutzung Klärwerk Quarnbek Holzkoppelweg (67 KB) |