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Vorlage - 2023/000/0225
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Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt bzw. dem Amtsausschuss wird empfohlen, den Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von 85.206,77 Euro mit dem Verlustvortrag in Höhe von 25.268,64 Euro als Verlustvortrag in neuer Höhe von insgesamt 110.475,41 Euro auf neue Rechnung vorzutragen sowie den Jahresabschluss zum 31.12.2022 für das Wasserwerk Felde in der vorliegenden Fassung zu genehmigen.
Sachverhalt:
Das Amt Achterwehr betreibt das Wasserwerk Felde als öffentliche Einrichtung in Form eines Eigenbetriebes. Für diesen ist nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ein gesonderter Jahresabschluss nach Steuerrecht zu erstellen.
Wie schon in den Vorjahren wurde mit der Erstellung des Jahresabschlusses das Büro RBB v. Reden, Böttcher, Büchl & Partner mbB aus Kiel beauftragt worden.
Insgesamt schließt der Jahresabschluss 2022 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 85.206,77 Euro (im Vorjahr Fehlbetrag von 118.843,34 Euro), welcher mit dem aus dem Vorjahr stammenden Verlustvortrag von 25.268,64 Euro weiter auf neue Rechnung vorzutragen ist. Insgesamt ergibt sich damit ein vorzutragender Verlustvortrag in Höhe von 110.475,41 Euro.
Der vollständige Bericht zum Jahresabschluss ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
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Finanzielle Auswirkungen:
Keine. der Jahresabschluss hat lediglich feststellenden Charakter hinsichtlich der finanziellen Entwicklungen des Eigenbetriebes im Abrechnungszeitraum.
Anlage/n:
Jahresabschluss 2022 des Wasserwerks Felde
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Jahresabschluss 2022 endgültig (1474 KB) |