Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2023/001/0178
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung ermächtigt die Bürgermeisterin nach erfolgter Ausschreibung einen Vertrag mit einem geeigneten Anbieter für Dienstrad-Leasing zu schließen.
Sachverhalt:
Der TV-Fahrradleasing hat die Grundlage dafür geschaffen, dass die Beschäftigten künftig einen Teil ihres monatlichen Entgelts für das Leasing eines Fahrrads umwandeln (Entgeltumwandlung) zu können. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, die Möglichkeit des Fahrradleasings zu eröffnen.
In der Zwischenzeit wurden durch die Amtsverwaltung allgemeine Informationen zum Ablauf bzw. zur Einführung eingeholt.
Je nach Anbieter ergeben sich leichte Unterschiede, jedoch bleibt folgendes grundsätzliches Verfahren bestehen:
1.) Ausschreibung (Anbieterauswahl) mit vorherigem Interessenbekundungsverfahren
(Mitarbeiter)
2.) Abschluss Rahmenleasingvertrag und Dienstleistungsvertrag mit dem Ausschreibungs-
gewinner
3.) Bestellprozess je nach Anbieter
- Aussuchen eines Wunschrades durch den Arbeitnehmer bei einem Händler
- Arbeitgeberregistrierung im Onlineportal des Leasingpartners
- Arbeitnehmerregistrierung im Onlineportal des Leasingvertragspartners
- Fachhändler oder Arbeitnehmer stellt Leasinganfrage
- Genehmigung/Freigabe durch den Arbeitgeber
4.) Abschluss Einzelleasingvertrag und Überlassungsvertrag
5.) Abholung / Lieferung des Bikes
6.) 2-3 Jahre Vertragslaufzeit
7.) Abgabe oder Kauf des Fahrrades
Sonstige Hinweise:
Die Abläufe erfolgen grundsätzlich digital. Sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite muss eine Registrierung im jeweiligen Portal des Anbieters erfolgen.
Das Leasing bzw. die Leasingrate umfasst je nach Vereinbarung Beträge des Fahrrades, Zubehörs und Versicherungen.
Je nach Anbieter werden unterschiedliche Möglichkeiten angeboten, z.B. Langzeiterkrankungen oder Mutterschutzzeiträume, aufzufangen.
Das Fahrradleasing umfasst nicht nur das Leasen von E-Bikes, sondern auch von nicht elektrisch angetriebenen Fahrrädern.
Das unter 1.) genannte Interessenbekundungsverfahren wurde im Juli 2023 bereits durchgeführt. Innerhalb der Rückmeldefrist sind drei positive Rückmeldungen eingegangen.
Weiteres Interesse bleibt abzuwarten.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Entgeltumwandlung verringert sich das jeweilige Arbeitgeberbrutto, es werden verminderte Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet (Anlage).
Die Beispielrechnung bezieht sich auf ein E-Bike mit einem Wert von 4.000,00€ (Bruttolistenpreis).
Dadurch ergibt sich Folgendes:
Arbeitgeberkosten (Sozialabgaben) reduzieren sich um : 23,54 €,
die Arbeitnehmerkosten (Sozialabgaben) reduzieren sich ebenfalls um: 23,54€.
Das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers reduziert sich um: 57,12 €.
Anlage/n:
weitere Unterlagen eines zweiten Anbieters für die Einsichtnahme in Übersichten und Abläufe
Beispielabrechnung unter der Berücksichtigung der Entgeltumwandlung