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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/130/0270-01  

Betreff: Barrierefreiheit Kindergarten Strohbrück: Akustikdecken
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2023/130/0270
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Quarnbek Entscheidung
09.10.2023 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Quarnbek (offen)   
21.11.2023 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Quarnbek (offen)   
Gemeindevertretung Quarnbek Entscheidung
12.10.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen ein Akustik-Fachbüro mit der Erstellung eines Akustikgutachtens zu beauftragen. Nach Vorlage des Akustikgutachtens wird der Bürgermeister zudem ermächtigt, ein Sonderfachbüro mit der Planung und Ausführung der Maßnahme zu beauftragen. Folgend wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge -nach erfolgreichen Vergabeverfahren- an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.


Sachverhalt:

Es ist zu empfehlen, den Beschlussvorschlag vom 19.07.2023 wie folgt zu ändern.

 

Frau Sobottka, (Landesförderzentrum Hören und Kommunikation, Abt. Frühförderung und

pädoaudiologische Beratung) kennt das Kind, das z.Z. in der Krabbelgruppe ist und

demnächst in die Elementargruppe der Kindertagesstätte Strohbrück wechseln soll.

Sie hat auf Bitten der Leitung der Kindertagesstätte, Frau Kerstin Vorbeck, die dortigen

umlichkeiten besichtigt und einen kurzen Vermerk verfasst.

Frau Sobottka erläutert die Anforderungen an Barrierefreiheit in der Kita und der Schule

Strohbrück hier insbesondere die Schaffung der erforderlichen akustischen Bedingungen -

in Räumen der Kindertagesstätte sowie den Unterrichtsräumen der Schule für ein Kind mit

Cochlea-Implantaten:

Sie beschreibt die besonderen Anforderungen an die akustischen Verhältnisse in diesen

umen an Decken, Wänden, Fußden und die Einrichtung. Da geht es insbesondere

darum, möglichst Hörstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen und auch

Sprachentwicklungsverzögerungen zu vermeiden.

r Akustiker ist dabei u.a. die Silbenverständlichkeit in Abhängigkeit von der Nachhallzeit

ein wichtiger Wert, ferner der allgemeine Lärmpegel in den Räumen, die durch spezifische

Eigenschaften der Wand- und Deckenoberflächen, die Dämpfung durch den Bodenbelag

usw. erreicht werden können.

Frau Sobottka erwähnt eine mögliche Bezuschussung der finanziellen Aufwendungen für die

erforderlichen Maßnahmen durch den Fonds für Barrierefreiheit.

Wegen der grob prognostizierten Kosten von ca. 30.000 € stellte ein neugewählter

Gemeindevertreter das zwingende Erfordernis zu den entsprechenden inkludierenden

Maßnahmen für die Gemeinde in Frage. Frau Sobottka wies auf einschlägige Bestimmungen

aus dem Sozialgesetzbuch bis hin zu der UN-Behindertenrechtskonvention hin.

Die Vorstellung, im April noch diesjährige Fördermittel zu erhalten war nicht realisierbar, da

ein entsprechendes Gutachten eines Fachbüros für Akustik dem Antrag beizufügen ist und

dieses nicht so kurzfristig zu erhalten war.

1. Wegen der umfangreichen zu beachtenden Aspekte einer fachkundigen Herrichtung

der geforderten Bedingungen empfiehlt der Ausschuss die Beauftragung eines

Fachbüros für Akustik.

Ein Antrag auf Bezuschussung könnte frühestens in der Zeit von Januar April 2024

eingereicht werden. Dann wäre eine Zuteilung wohl im September 24 möglich und die

erforderlichen baulichen Maßnahmen könnten ab Oktober 24 beginnen. Zu prüfen wäre,

wann ein Antrag frühestensglich eingereicht werden kann.

2. Da ein vorzeitiger Baubeginn förderungsschädlich ist, kam die Überlegung auf, schon

in diesem Jahr einen Raum auf Kosten der Gemeinde herrichten zu lassen.

3. Der Ausschuss empfiehlt für die erforderlichen auszuführenden Maßnahmen in Kita

und Schule die Hinzuziehung des Sozial-Ausschusses.

 

Durch die Beauftragung eines Akustik-Fachbüros für die Erstellung eines Akustikgutachtens ist im Anschluss an das erstellte Gutachten ein Sonderfachbüro / Planer mit der Planung und Umsetzung der Vorgaben aus dem Gutachten zu beauftragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Nicht absehbar.


Anlage/n: