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Vorlage - 2023/130/0270-01
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Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen ein Akustik-Fachbüro mit der Erstellung eines Akustikgutachtens zu beauftragen. Nach Vorlage des Akustikgutachtens wird der Bürgermeister zudem ermächtigt, ein Sonderfachbüro mit der Planung und Ausführung der Maßnahme zu beauftragen. Folgend wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge -nach erfolgreichen Vergabeverfahren- an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Sachverhalt:
Es ist zu empfehlen, den Beschlussvorschlag vom 19.07.2023 wie folgt zu ändern.
Frau Sobottka, (Landesförderzentrum Hören und Kommunikation, Abt. Frühförderung und
pädoaudiologische Beratung) kennt das Kind, das z.Z. in der Krabbelgruppe ist und
demnächst in die Elementargruppe der Kindertagesstätte Strohbrück wechseln soll.
Sie hat auf Bitten der Leitung der Kindertagesstätte, Frau Kerstin Vorbeck, die dortigen
Räumlichkeiten besichtigt und einen kurzen Vermerk verfasst.
Frau Sobottka erläutert die Anforderungen an Barrierefreiheit in der Kita und der Schule
Strohbrück – hier insbesondere die Schaffung der erforderlichen akustischen Bedingungen -
in Räumen der Kindertagesstätte sowie den Unterrichtsräumen der Schule für ein Kind mit
Cochlea-Implantaten:
Sie beschreibt die besonderen Anforderungen an die akustischen Verhältnisse in diesen
Räumen an Decken, Wänden, Fußböden und die Einrichtung. Da geht es insbesondere
darum, möglichst Hörstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen und auch
Sprachentwicklungsverzögerungen zu vermeiden.
Für Akustiker ist dabei u.a. die Silbenverständlichkeit in Abhängigkeit von der Nachhallzeit
ein wichtiger Wert, ferner der allgemeine Lärmpegel in den Räumen, die durch spezifische
Eigenschaften der Wand- und Deckenoberflächen, die Dämpfung durch den Bodenbelag
usw. erreicht werden können.
Frau Sobottka erwähnt eine mögliche Bezuschussung der finanziellen Aufwendungen für die
erforderlichen Maßnahmen durch den Fonds für Barrierefreiheit.
Wegen der grob prognostizierten Kosten von ca. 30.000 € stellte ein neugewählter
Gemeindevertreter das zwingende Erfordernis zu den entsprechenden inkludierenden
Maßnahmen für die Gemeinde in Frage. Frau Sobottka wies auf einschlägige Bestimmungen
aus dem Sozialgesetzbuch bis hin zu der UN-Behindertenrechtskonvention hin.
Die Vorstellung, im April noch diesjährige Fördermittel zu erhalten war nicht realisierbar, da
ein entsprechendes Gutachten eines Fachbüros für Akustik dem Antrag beizufügen ist und
dieses nicht so kurzfristig zu erhalten war.
1. Wegen der umfangreichen zu beachtenden Aspekte einer fachkundigen Herrichtung
der geforderten Bedingungen empfiehlt der Ausschuss die Beauftragung eines
Fachbüros für Akustik.
Ein Antrag auf Bezuschussung könnte frühestens in der Zeit von Januar – April 2024
eingereicht werden. Dann wäre eine Zuteilung wohl im September 24 möglich – und die
erforderlichen baulichen Maßnahmen könnten ab Oktober 24 beginnen. – Zu prüfen wäre,
wann ein Antrag frühestens möglich eingereicht werden kann.
2. Da ein vorzeitiger Baubeginn förderungsschädlich ist, kam die Überlegung auf, schon
in diesem Jahr einen Raum auf Kosten der Gemeinde herrichten zu lassen.
3. Der Ausschuss empfiehlt für die erforderlichen auszuführenden Maßnahmen in Kita
und Schule die Hinzuziehung des Sozial-Ausschusses.
Durch die Beauftragung eines Akustik-Fachbüros für die Erstellung eines Akustikgutachtens ist im Anschluss an das erstellte Gutachten ein Sonderfachbüro / Planer mit der Planung und Umsetzung der Vorgaben aus dem Gutachten zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nicht absehbar.
Anlage/n: