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Vorlage - 2023/130/0288
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Lärmaktionsplan, 4. Stufe in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Quarnbek ist zur Erstellung und regelmäßigen Überprüfung des Lärmaktionsplans verpflichtet. Die nächste Überprüfung und Aktualisierung ist bis spätestens zum 18.07.2024 zu beschließen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) ist ein Entwurf erstellt worden. Dieser wurde öffentlich bekannt gemacht und an die TÖB zur Stellungnahme gesendet.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in den Entwurf eingearbeitet.
Insbesondere ist hierbei zu beachten, dass es nun festgelegte ruhige Gebiete gibt. Auf die Festlegung darf nur noch in begründeten Ausnahmefällen verzichtet werden. Hierzu hat eine Rücksprache mit dem Landesamt für Umwelt stattgefunden und die entsprechenden Gebiete wurden hierbei die in der Vorlage angegeben Gebiete als mögliche ruhige Gebiete festgestellt.
Nach Beschluss erfolgt eine erneute Auslegung des Lärmaktionsplans und ebenso eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Entwurfsfassung Lärmaktionsplan 4. Stufe
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | LAP Quarnbek 4. Stufe Entwurf nach frühzeitiger Beteiligung (200 KB) |