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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/126/0153  

Betreff: Ottendorfer Kinder an der Betreuten Ganztagsschule Kronshagen-Geschwisterermäßigung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ottendorf Entscheidung
07.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Ottendorf ungeändert beschlossen   
Kultur- Sport- und Sozialausschuss der Gemeinde Ottendorf Vorberatung
06.11.2023 
Sitzung des Kultur- Sport- und Sozialausschusses der Gemeinde Ottendorf (offen)   

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt mit der Gemeinde Kronshagen eine Vereinbarung über den Ausgleich des zusätzlichen Beitrages für Ottendorfer-Geschwisterkinder an der Betreuten Grundschule zu schließen.


Sachverhalt:

Aufgrund einer Nachfrage eines Elternteiles wurde folgender Sachverhalt an die Bürgermeisterin herangetragen, welchen die Bürgermeisterin sich bereits von der Gemeinde Kronshagen hat bestätigen lassen:

 

Der Elternbeitrag für die Nutzung der Betreuten Ganztagsschule Kronshagen beträgt 60,00 € im Monat. Geschwisterkinder mit Hauptwohnsitz in Kronshagen werden um 50% ermäßigt.

 

Derzeit besuchen einige Kinder aus Ottendorf die Betreute Ganztagsschule in Ottendorf, drei davon sind Geschwisterkinder.

 

Es soll überlegt werden, ob die Gemeinde Ottendorf den Zusatzbeitrag für Geschwisterkinder gegenüber der Gemeinde Kronshagen ausgleicht, damit die Ottendorfer Eltern bzw. Schüler*innen keinen finanziellen Nachteil haben.

 

Wie sich die Schülerzahlen bzw. explizit die Anzahl der Geschwisterkinder in der Zukunft verändern wird und sich somit die Höhe des Zuschusses der Gemeinde Ottendorf an die Gemeinde Kronshagen verändern wird, lässt sich durch die freie Schulwahl nicht voraussagen.

 

Ähnliche Vereinbarungen zur Zuschussbeteiligung gibt es bereits an der Regenbogenschule Strohbrück incl. Schulstandort Melsdorf. Hier wird sich aber finanziell am Defizitausgleich anhand der Gesamtschülerzahl beteiligt.


Finanzielle Auswirkungen:

(30,00 € Geschwisterbonus x 3 Geschwisterkinder x 12 Monate) = 1.080,00 Zuschuss im Jahri


Anlage/n: