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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/130/0295  

Betreff: Breitbandausbau in der Gemeinde Quarnbek
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wege-und Umweltausschuss der Gemeinde Quarnbek Vorberatung
26.10.2023 
Sitzung des Wege-und Umweltausschusses der Gemeinde Quarnbek (offen)   
01.02.2024 
Sitzung des Wege-und Umweltausschusses der Gemeinde Quarnbek (offen)   
Gemeindevertretung Quarnbek Entscheidung
23.11.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Wegeausschuss empfiehlt zu beschließen/die Gemeindevertretung beschließt, einen Referenten der von der Amtsverwaltung mit der Erstellung des Breitbandkonzeptes beauftragten Fa. Planeo, Kiel in eine der kommenden Sitzungen des Ausschusses einzuladen, um die weiteren möglichen Schritte zu erläutern.


Sachverhalt:

Aktuell wird im Auftrag des Amtes Achterwehr eine  aktualisierte Machbarkeitsstudie (1. Schritt) durch das Büro Planeo, Kiel, erstellt. Hierbei werden die Telekommunikationsunternehmen um eine Aufstellung der bereits ausgebauten Gebiete aufgefordert. Im Ergebnis erhalten Amt und Gemeinde die Informationen über die unterversorgten Gebiete und einzelne Haushalte. Als unterversorgt gilt ein Haushalt aktuell, wenn die Bandbreite weniger als 200 Mbit/s beträgt. Für die unterversorgten Gebiete erfolgt dann eine wirtschaftliche Betrachtung unter Berücksichtigung der nachstehenden Varianten:

a. Wirtschaftlichkeitslückenmodell

b. Betreibermodell

Bei der Wirtschaftlichkeitslücke erhält das Telekommunikationsunternehmen, dass nach einer Ausschreibung (2. Schritt) als wirtschaftlichster Bieter den Zuschlag zum Ausbau erhält, über die Kommune einen Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln, ergänzt um einen kommunalen Eigenanteil.

Beim Betreibermodell baut die Kommune ein Leerrohrsystem eigenverantwortlich auf und verpachtet das System dann an das Telekommunikationsunternehmen, dass das unter Berücksichtigung der Gesamtumstände beste Angebot für eine Pacht unterbreitet. Für den Aufbau der Leerrohrstruktur erhält die Kommune einen Bundes- und Landeszuschuss. Auch hier muss ein Eigenanteil übernommen werden. Glasfaserleitungen werden dagegen von den Gemeinden nicht verlegt.

Bei den bislang durchgeführten Machbarkeitsstudien hat sich jeweils das Wirtschaftlichkeits-lückenmodell für das Amt Achterwehr als das geeignete Modell erwiesen.

Mit der Vorlage der aktuellen Machbarkeitsstudie wird noch im 4. Quartal 2023 gerechnet. Da sich die Rahmenbedingungen gegenüber den vorherigen Machbarkeitsstudien nicht wesentlich geändert haben, wird auch hier amtsseitig davon ausgegangen, dass sich das Wirtschaftlichkeitslückenmodell durchsetzen wird.


Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 300,00 €


Anlage/n: