Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/130/0297  

Betreff: Antrag der Fraktion WIR-ZAQ betreffend die Satzung über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Quarnbek: Beratung und Beschluss über die formelle Aufhebung der Satzung wegen Rechtswidrigkeit
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Quarnbek Entscheidung
23.11.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek geändert beschlossen   
Wege-und Umweltausschuss der Gemeinde Quarnbek Vorberatung
26.10.2023 
Sitzung des Wege-und Umweltausschusses der Gemeinde Quarnbek (offen)   
Finanzausschuss der Gemeinde Quarnbek Vorberatung

Beschlussvorschlag:

Die Amtsverwaltung wird gebeten, zeitnah die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Quarnbek vom 20. 12. 2022 auf ihre formelle Rechtmäßigkeit – insbesondere hinsichtlich des sog. Zitiergebotes - zu überprüfen. Sofern etwaige formelle Fehler festgestellt werden, ist darzulegen, ob und wie diese sowohl für die Zukunft als auch ggf. für die Vergangenheit geheilt werden können.

Weitere Beratungen und Beschlussfassungen zu den Punkten 7.1 und 7.2  werden bis zur Vorlage des Prüfungsergebnisses zunächst vertagt.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Quarnbek hat im Jahr 2022 zur teilweisen Deckung der Kosten für die schadlose Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers im Gemeindegebiet eine Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserabgabensatzung) beschlossen. Auf Grundlage dieser Satzung erfolgte in diesem Jahr erstmalig eine Gebührenveranlagung im Gemeindegebiet, aus der noch einige Widersprüche anhängig sind.

In Zusammenhang mit einem Klageverfahren gegen eine andere Satzung im Amtsgebiet sind Zweifel aufgekommen, ob evtl. die Niederschlagswasserabgabensatzung der Gemeinde gegen das sog. Zitiergebot verstoßen und damit in einem Klageverfahren als rechtswidrig festgestellt werden könnte.

 

Zur Vermeidung etwaiger rechtlicher Unsicherheiten sowohl für noch anhängige als auch zukünftige Widerspruchsverfahren sollte die Satzung möglichst zeitnah nochmals kritisch hinsichtlich ihrer formellen Richtigkeit überprüft und im Falle von Zweifeln über entsprechende Lösungs-/Heilungsmöglichkeiten beraten werden.

 

Andernfalls ist zu vermuten, dass, sofern nach einem Widerspruchsverfahren gegen die Erhebung der Gebühren vor dem Verwaltungsgericht geklagt wird, der Gebührenbescheid aufgehoben und die Gemeinde zur Rückerstattung der gezahlten Gebühr sowie Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet werden würde. Entsprechendes gilt dann auch für zukünftige Widerspruchsverfahren nach einer neuerlichen Gebührenveranlagung auf Grundlage der evtl. fehlerhaften Satzung.

 

Weiteres Vorgehen.

Noch in diesem Jahr 2023 soll ein Gespräch zwischen dem Wasser- und Bodenverband und der Amtsverwaltung stattfinden, in dem unter anderem auch über den Sanierungsbedarf der Verbandsleitungen zu sprechen sein wird; deren Leistungsfähigkeit und Erhaltungszustand bzw. Sanierungsbedarf ist eine wesentliche Grundlage für das weitere gemeindliche Vorgehen im Zusammenhang mit der Ortsentwässerung.

Ich gehe davon aus, dass die Gemeinde Quarnbek als Hauptbetroffener an diesem Gespräch beteiligt wird.

Nach diesem Gespräch sollten die beiden TOP 7.3 und 7.4 wieder aufgenommen und im Wegeausschuss beraten werden.

7.3. Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen hinsichtlich des Anschluss- und Benutzungszwanges der noch nicht an das gemeindliche Entwässerungsgesetz angeschlossenen Grundstücke.

7.4. Beratung über das weitere Vorgehen mit dem Wasser- und Bodenverband Melsdorfer Au (Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen)

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da zunächst das Prüfverfahren abzuwarten ist,


Anlage/n:

Keine