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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/000/0241  

Betreff: Neubau Amtsgebäude - Umsetzung als ÖPP-Projekt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
13.11.2023 
Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
20.11.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr vertagt   
19.12.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr abgelehnt   

Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, die Beschlüsse vom 09.10.2018, zu TOP 12.2 und TOP 12.3 werden aufgehoben. Der Grundsatzbeschluss über die Errichtung einer neuen Amtsverwaltung auf dem amtseigenen Grundstück in Felde vom 09.10.2018, TOP 12.1 soll nunmehr im Rahmen eines ÖPP-Projektes (öffentlich private Partnerschaft) nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Trägern der öffentlichen Verwaltung und Privaten vom 19.06.2007 umgesetzt werden. Zur Gestaltung und Begleitung des Verfahrens soll ein Beratungsvertrag mit Herrn Dr. Tobias Krohn von der Kanzlei EEP Rendsburg abgeschlossen werden. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zu schließen.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen seiner Sitzung am 09.10.2018 hat der Amtsausschuss des Amtes nach langjährigen und intensiven Beratungen einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes auf einem zwischenzeitlich erworbenen Grundstück in Felde gefasst. Im Weiteren wurde dann beschlossen, die Planungsleistungen für die Objektplanung, die gebäudetechnische Ausrüstung und die Tragwerksplanung an ein Generalplanungsbüro zu vergeben; im Rahmen des folgenden Vergabeverfahrens wurde dann das Büro Hansen & Mengel aus Rendsburg beauftragt.

Nachdem zwischenzeitlich unterschiedliche Grobentwürfe und ein Vorentwurf den Gremien vorgelegt wurden, wurde die weitere Umsetzung aufgrund der seinerzeit aktuellen Kostenentwicklungen und Baupreisanstiege zunächst ausgesetzt.

In der letzten Sitzung des Finanz- und Bauausschusses am 05.10.2023 wurde dann von Herrn Rechtsanwalt Dr. Krohn die Umsetzung eines solchen Vorhabens als ÖPP-Projekt am Beispiel der Gemeinde Harrislee vorgestellt.

Wesentlicher Vorteil einer solchen Umsetzungsvariante ist der Umstand, dass die potenziellen Risiken aus der Umsetzungsphase (Kostensteigerungen, Bauverzögerungen) zu Lasten des privaten Bauträgers gehen, welcher vergaberechtlich deutlich mehr Spielräume hat und dadurch insbesondere im Bereich der Planungs- und Nebenkosten nicht unerheblichen Einsparungen im Vergleich zu einer unmittelbaren Umsetzung durch das Amt erzielen kann. Dem stehen dann die wirtschaftlichen Interessen eines privaten Investors gegenüber, so dass insbesondere die planerischen Vorgaben nicht zu einschränkend gefasst und auf Mindestvorgaben reduziert werden sollten.

Mit Beschluss für die Umsetzung des Projektes im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens ergeben sich unmittelbare Folgen für die erfolgte Beauftragung des Büro Hansen & Mengel (siehe hierzu BV 2023/000/243).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht bezifferbar, da diese primär von der weiteren Umsetzung des Projektes abhängig sind. Grundsätzlich fallen aber zunächst Beratungskosten für die Konsultation der Kanzlei EEP (Dr. Krohn) an, die auf Stundenbasis abgerechnet werden.


Anlage/n:

Keine