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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/000/0242  

Betreff: Sicherung ausreichender Unterkunftskapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Amtsgebiet
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
13.11.2023 
Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr geändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
20.11.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, zur Sicherstellung einer ausreichenden Kapazität an Unterkünften für die Unterbringung von Flüchtlingen im Amtsgebiet sind für das Jahr 2024 ff. ca. 90 Wohncontainer für die Errichtung von drei Containeranlagen mit einer Kapazität von jeweils bis zu 60 Personen zu beschaffen.

Die Containeranlagen sollen auf den gemeindlichen Flächen in … entstehen. Die Gemeinde Bredenbek wird gebeten die Nutzung der Anlage im Rolfshörner Weg zu verlängern. Mit den Gemeinden sind entsprechende Nutzungsvereinbarungen abzuschließen.

 

Die erforderlichen HH-Mittel sind im Haushalt 2024 auszuweisen.


Sachverhalt:

Wie bereits in der Sitzung des Finanz- und Bauausschusses vom 05.10.2023 berichtet, werden den Gemeinden im Amt Achterwehr im Jahr 2024 nach der Prognose des Kreises Rendsburg-Eckernförde ca. 100 Personen zur Unterbringung zugewiesen werden. Zudem läuft der Mietvertrag für die bestehende Containeranlage in der Gemeinde Bredenbek zum Juli 2024 aus. Für diese Anlage muss in gleicher Größe (60 Plätze) Ersatz geschaffen werden. Insgesamt ist derzeit mit einem Bedarf von 180 Plätzen (ca. 90 Wohncontainer) allein im Jahr 2024 zu rechnen. Die rechnerische Zahl der Plätze in einer Anlage liegt dabei höher als die zu realisierende Belegung, da aus unterschiedlichen (z.B. religiösen, sozialen, ethnischen) Gründen eine Vollbelegung in der Praxis nicht erreicht werden kann.

 

Trotz erheblicher (finanzieller) Anstrengungen der Gemeinden und des Amtes, insbesondere auch durch die Containeranlage in Bredenbek und den Neubau der Unterkunft in Jägerslust, sind die Aufnahmekapazitäten des Amtes mit Jahresende schon wieder erschöpft. Es müssen unverzüglich zusätzliche Unterkünfte geschaffen werden. Um die zeitnahe Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (z.B. Sporthallen, Bürgerhäuser) zum Nachteil aller Einwohnerinnen zu vermeiden, beabsichtigt die Amtsverwaltung zunächst eine förmliche Überlastungsanzeige an den Kreis Rendsburg-Eckernförde zu richten, um zumindest einen temporären Aufschub weiterer Zuweisungen zu erreichen. Eine solche „Atempause“ wurde seitens der kommunalen Landesverbände gegenüber dem Land gefordert aber bisher immer abgelehnt. Eine förmliche Überlastungsanzeige ist lediglich ein deutliches Signal an den Kreis, hat aber keinerlei bindende Wirkung r diesen. Der Kreis kann weiter Zuweisungen an das Amt vornehmen. Daher ist es unabdingbar, dem Kreis zugleich mit der Überlastungsanzeige nachvollziehbar Lösungen für den Lauf des Jahres 2024 darzulegen.

Das Amt beabsichtigt, 2024 an drei bis vier Standorten Notunterkünfte für einen Zeitraum von ca. sechs Jahren zu errichten bzw. errichten zu lassen. Hierfür stehen dem Amt selbst keine geeigneten Flächen in erforderlichem Umfang zur Verfügung. Die Gemeinden sind daher gebeten worden, geeignete Standorte zu benennen.

 

Eine Verteilung auf vier, wenigstens drei Standorte im Amtsbereich wird angestrebt, um eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Personen auf das Amtsgebiet zu erreichen und eine Konzentration an einem Standort zu vermeiden. Je nach Entwicklung der Zuweisungszahlen ist in Zukunft mit weiteren Standorten zu rechnen.

Die Containerlösung bietet gegenüber der ebenfalls im Finanz- und Bauausschuss vorgestellten Variante eines großen Zeltes neben finanziellen Erwägungen den Vorteil, dass die geflüchteten Menschen sich selbst –ihren persönlichen Vorlieben entsprechend- mit Essen versorgen können. Ein zentrales Catering ist nicht erforderlich. Auf ständige Bewachung durch Security kann verzichtet werden.

Allerdings ist bei der Vielzahl von Standorten erforderlich, dass weitere Stellen für Hausmeisterdienste geschaffen werden. Dies gilt auch für die Betreuung des Neubaus in Jägerslust. Hierzu wird es eine gesonderte Beschlussvorlage für den Hauptausschuss geben.

 

Unter Berücksichtigung der Ankündigung der Bundes- wie der Landesregierung, dass künftig nur noch Personen mit Bleibeperspektive in die Kommunen zugeiwesen werden sollen, ist davon auszugehen, dass Personen in der o.g. Anzahl und darüber hinaus dauerhaft ihren Wohnsitz in den Gemeinden des Amtes haben werden. Den Gemeinden wird daher angeraten, schon jetzt intensiv in die erforderlichen Planungen für die Schaffung von geeignetem Wohnraum und der entsprechenden Infrastruktur einzutreten. Dies auch, um die Zahl der kostenintensiven Notunterkünfte auf Dauer zu verringern.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Noch nicht zu beziffern, Preisumfragen für Containermiete notwendig, Baukosten müssen ermittelt werden.


Anlage/n:

Foliensatz zur Präsentation Flüchtlingsunterbringung 2023-2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 231005 Asyl-2023-2024-ppt (2601 KB)