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Vorlage - 2023/001/0188
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung Achterwehr wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 als Satzung zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat bereits Ende des Jahres 2023 über den Haushalt für das laufende Jahr 2023 beraten und die entsprechende Haushaltssatzung beschlossen. Im Rahmen eines ersten Nachtragshaushaltes im März diesen Jahres und des laufenden Verwaltungsbetriebes in der Gemeinde sowie aufgrund zwischenzeitlicher Beschlussfassungen in den gemeindlichen Gremien sind diverse Änderungen dieses Haushaltes erforderlich geworden, welche sich im Einzelnen aus den anliegenden Unterlagen ergeben.
Die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen werden von 11,07 auf 12,34 Stellen angepasst.
Aufgrund der weiterhin veranschlagten Kreditaufnahme bedarf die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 einer Genehmigung nach § 85 GO durch die Kommunalaufsicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Insgesamt ergeben sich durch den aktuellen Entwurf eines 2. Nachtragshaushaltes 2023 folgende Änderungen:
Ergebnishaushalt: Der geplante Jahresfehlbetrag von 175.700 Euro reduziert sich und weist nun einen verbleibenden Jahresfehlbetrag in Höhe von 48.700 Euro aus.
Finanzhaushalt: Der geplante Finanzmittelfehlbetrag von 259.600 Euro reduziert sich
und weist nun einen neuen Finanzmittelfehlbetrag von 185.300 Euro
aus.
Anlage/n:
Übersicht der Änderungsansätze im 2. Nachtragshaushalt 2023 (Stand: 16.11.2023)
Entwurf 2. Nachtragshaushaltssatzung (Entwurf FA)
Stellenplan Gemeinde Achterwehr - Nachtrag
Entwurf 2. Nachtragshaushalt 2023 Gemeinde Achterwehr Ergebnis-, Finanz-, Produktplan