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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2024/000/0277  

Betreff: Erweiterung des Versorgungsgebietes des Eigenbetriebs Wasserwerk Felde des Amtes Achterwehr - hier: Ortsteil Strohbrück, Gemeinde Quarnbek
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
19.03.2024 
Sitzung des Wasserversorgungsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
27.03.2024 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, dass das Amt als Träger des Eigenbetriebs Wasserwerk Felde grundsätzlich bereit ist, auch für die Ortsteile Strohbrück und Landwehr der Gemeinde Quarnbek die öffentliche Versorgung mit Trink- und Brauchwasser zu unten nachstehenden Voraussetzungen zu übernehmen:

 

1. Die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung wird auch für die Ortsteile Strohbrück und Landwehr formell nach den kommunalrechtlichen Vorschriften (AO, GO, GkZ) auf das Amt Achterwehr übertragen; dies gilt nicht für die Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung, diese verbleibt bei der Gemeinde.

2. Die Gemeinde Quarnbek verpflichtet sich, alle mit der weiteren rechtlichen und technischen Prüfung der Versorgungsmöglichkeiten sowie mit dem Aufgabenübertragungsverfahren verbundenen Kosten zu übernehmen bzw. dem Amt zu erstatten, soweit diese nicht als Teil der Herstellungskosten zur Schaffung der Versorgungseinrichtungen aktiviert bzw. in eine Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung in den genannten Ortsteilen aufgenommen werden können.

3. Alle Kosten für die Schaffung der erforderlichen Versorgungseinrichtungen (Wasserförderung, -aufbereitung und Verteilungsinfrastruktur inkl. Hausanschlüsse) sind von der Gemeinde Quarnbek bzw. den Anschlussnehmern in voller Höhe zu tragen, sofern diese nicht durch Zuschüsse und Zuwendungen sonstiger Dritter gedeckt werden.

4. Zur Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung, des Betriebs, der Unterhaltung und Erneuerung der Versorgungseinrichtungen werden vom Amt von den Anschlussnehmern in diesem Versorgungsbereich Abgaben aufgrund gesonderter Kalkulationen erhoben; diese werden nicht Bestandteil der Gebührenkalkulationen des bestehenden Versorgungsbereichs.

5. Als Grundlage für die Erhebung von Abgaben nach den Punkten 2 und 3 erlässt das Amt in (dann) eigener Zuständigkeit die erforderlichen Satzungsregelungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes SH bzw. passt sein bestehendes Satzungsrecht entsprechend an.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Das Amt Achterwehr ist Träger des Eigenbetriebs Wasserwerk Felde und in dieser Eigenschaft auch bereits seit den 1970er Jahren für die Wasserversorgung im Ortsteil Flemhude sowie dem Bereich Holzkoppel (Kläranlage) der Gemeinde Quarnbek zuständig. Grundlage hierfür sind entsprechende öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Amt und Gemeinde, durch die seitens der Gemeinde diese Aufgabe auf das Amt übertragen wurden.

 

Die Gemeindevertretung Quarnbek hat nunmehr in ihrer Sitzung am 29.02.2024 den Bürgermeister beauftragt, beim Amt Achterwehr als Träger des Wasserwerks Felde nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses die Wasserversorgung auch für die Ortsteile Strohbrück / Landwehr übernehmen würde.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen einer entsprechenden Erweiterung des Versorgungsgebietes grundsätzlich keine wesentlichen Hindernisse entgegen; es gibt sogar eine Reihe von Gesichtspunkten, die ein solches Vorgehen als sinnvoll erscheinen lassen.

 

- Eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser ist Teil der Daseinsvorsorge und – soweit keine private Sicherstellung erfolgt – Aufgabe der kommunalen Ebene. Die Trinkwasserversorgung gehört dabei zur sog. „kritischen“ Infrastruktur und unterliegt in Deutschland einem umfassenden Regelwerk. Insbesondere um für mittlere und größere Versorgungseinheiten sowohl aus technischer als auch wirtschaftlicher Sicht auch langfristig gesicherte, verlässliche Strukturen zu schaffen, spricht hier viel für eine Trägerschaft in kommunaler Hand. Da es derzeit neben diversen privaten Wasserversorgern im Bereich der Gemeinde Quarnbek als öffentliche Wasserversorgung „nur“ die Versorgung durch das Amt im Bereich Flemhude gibt, kommt zur Vermeidung einer zusätzlichen öffentlichen Struktur durch beispielsweise eine neue, gemeindliche Einrichtung nur die Erweiterung des Versorgungsbereichs des Amtes in Betracht.

- Für den Eigenbetrieb Wasserwerk Felde wurde seitens der Amtsgremien ein Prozess zur strategischen Ausrichtung für die Zukunft angestoßen. Insbesondere auch aufgrund der besonderen Anforderungen an kritische Infrastrukturen im Allgemeinen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wasserversorgung im Speziellen sind gewisse Strukturen, die sich in der Vergangenheit durchaus als sachgerecht und pragmatisch dargestellt haben, für die Zukunft kritisch zu hinterfragen. Bei entsprechenden Überlegungen zu Neuerungen ist davon auszugehen, dass mit einem größeren Versorgungsbereich und damit auch einer steigenden Wasserabgabe die Organisation insgesamt professioneller und wirtschaftlicher ausgerichtet werden kann.

- Der Aufbau einer zentralen (öffentlichen) Wasserversorgung im Bereich Strohbrück / Landwehr deckt einen erheblichen Teil der vorhandenen Siedlungsbereiche der Gemeinde Quarnbek ab, für den auch am ehesten zukünftig Erweiterungen zu erwarten sind. Hier wäre dann abschließend und dauerhaft eine Trinkwasserversorgung sichergestellt, die auch gemeindliche Entwicklungen entsprechend abbilden kann. Daneben bietet diese zu gegebener Zeit den Grundstein für den Auf-/Ausbau einer zentralen Wasserversorgung für die verbleibenden Gemeindeteile, wenn das dort derzeit vorhandene privatrechtlich organisierte Versorgungssystem nicht mehr tragfähig ist/wird. Durch Verbindungen mit entsprechend angrenzenden Strukturen können hier dann ggf. auch zur Erhöhung der Versorgungssicherheit sinnvoll Notverbindungen bzw. Redundanzen aufgebaut werden.

 

Neben etwaige kommunalrechtlichen und administrativen Vorbereitung bedarf es vor einer abschließenden Entscheidung jedoch insbesondere eine Prüfung bzw. Ermittlung der (möglichst) konkreten technischen Voraussetzungen. Zunächst ist davon auszugehen, dass im Sinne einer ausreichenden Versorgungssicherheit und -stabilität sowie unter Berücksichtigung erforderlicher Kapazitäts- und Ausbaureserven für den bestehenden Versorgungsbereich die Versorgung nicht aus dem bestehenden Wasserwerknetz erfolgen kann und vor Ort eine gesonderte Wasserförderung und – aufbereitung geschaffen werden muss (dies ist im weiteren Verfahren durch ein Ing.-Büro entsprechend zu prüfen).

Aufgrund der Größe des zusätzlichen Versorgungsbereichs und der voraussichtlichen finanziellen Aufwendungen für die Schaffung der Versorgungseinrichtungen wird es als sachgerecht angesehen, wenn dieser dann wirtschaftlich gesondert betrachtet und hierfür eine gesonderte Gebührenkalkulation vorgesehen wird. Der bestehende Versorgungsbereich sollte so von etwaigen finanziellen Belastungen durch die Erweiterung nicht betroffen werden. Gleichzeitig sollen die Anschlussnehmer im neuen Versorgungsbereich auch nicht mit den finanziellen Auswirkungen durch die laufende Sanierung der bestehenden Versorgungseinrichtungen belastet werden. 

 

Entsprechend der bisherigen Zuständigkeiten des Amtes sollte die Löschwasserversorgung nicht Bestandteil der Aufgabenübertragung werden. Nach den einschlägigen Grundlagen für die Trinkwasserversorgung sowie des Brandschutzrechtes in SH obliegt es den Gemeinden im Rahmen ihrer (pflichtigen) Selbstverwaltung dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Löschwasserversorgung sichergestellt ist, die zu keinen Einschränkungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung führt. Die bestehenden Trinkwasserversorgungsnetze des Amtes dienen daher lediglich „ergänzend“ zu anderen Entnahmequellen der Löschwasserversorgung, da aufgrund der technischen Ausgestaltung bei größeren Wasserentnahmen über Hydranten die Trinkwasserversorgung für alle anderen Nutzer beeinträchtigt wird. Um dies auszuschließen bzw. zu verhindern, müsste grundsätzlich eine weitestgehend eigenständige Löschwasserversorgung aufgebaut und separat finanziert werden. Da dies dann auch im Verbund mit der Löschwasserplanung für das gesamte Gemeindegebiet erfolgen müsste, sollte die Zuständigkeit hierfür auch bei der Gemeinde verbleiben, die im Übrigen die hiermit verbundenen Kosten auch in vollem Umfang tragen müsste (eine Aufnahme dieser Kosten in die Trinkwassergebühren ist nicht zulässig).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit nicht bezifferbar; grundsätzlich jedoch für den Amtshaushalt kostenneutral, da etwaige Aufwendungen bzw. Investitionen zumindest langfristig durch die Vorteilhabenden über Entgelte zu refinanzieren sind.

 

 


Anlage/n:

Keine