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Vorlage - 2024/093/0145
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Zustimmung der Übertragung des Netzbetriebs von
der SH Netz AG auf die SH Netz GmbH. für das Stromnetz zu erteilen.
Das gleiche gilt für die Übertragung des Wegenutzungsvertrags der Stromversorgung im Gemeindegebiet – vorbehaltlich der Entscheidung der
Hauptversammlung am 10.04.2024 - .
Sachverhalt:
Die SH Netz AG beabsichtigt am 10.04.2024 auf ihrer Hauptversammlung das Netzgeschäft
der SH Netz AG auf ihre 100% Tochtergesellschaft, die SH Netz GmbH zu übertragen. Im
Zusammenhang mit der Übertragung soll auch der bestehende gemeinsame
Wegenutzungsvertrag der Gemeinde für die Strom- und Gasversorgung an die SH Netz
GmbH übergehen.
Durch die vollständige Übertragung der technischen, personellen und wirtschaftlichen
Ressourcen ist die Leistungsfähigkeit der SH Netz GmbH sichergestellt und die Erfüllung
sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde weiterhin gewährleistet.
(siehe Anlage)
Der Wegenutzungsvertrag sieht in §14 Abs. 1 vor, dass die Netzgesellschaft die Rechte und
Pflichten aus dem Wegenutzungsvertrag nur mit der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde
übertragen kann.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlage/n:
1
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Strom Krummwisch SH Netz AG zu SH Netz GmbH (1786 KB) |