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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2024/093/0145  

Betreff: Zustimmung zur Übertragung des Netzbetriebs von der SH Netz AG auf die SH Netz GmbH
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Krummwisch
18.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Krummwisch ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Zustimmung der Übertragung des Netzbetriebs von

der SH Netz AG auf die SH Netz GmbH. für das Stromnetz zu erteilen.

Das gleiche gilt für die Übertragung des Wegenutzungsvertrags der Stromversorgung im Gemeindegebiet – vorbehaltlich der Entscheidung der

Hauptversammlung am 10.04.2024 - .

 


Sachverhalt:

Die SH Netz AG beabsichtigt am 10.04.2024 auf ihrer Hauptversammlung das Netzgeschäft

der SH Netz AG auf ihre 100% Tochtergesellschaft, die SH Netz GmbH zu übertragen. Im

Zusammenhang mit der Übertragung soll auch der bestehende gemeinsame

Wegenutzungsvertrag der Gemeinde für die Strom- und Gasversorgung an die SH Netz

GmbH übergehen.

Durch die vollständige Übertragung der technischen, personellen und wirtschaftlichen

Ressourcen ist die Leistungsfähigkeit der SH Netz GmbH sichergestellt und die Erfüllung

sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde weiterhin gewährleistet.

(siehe Anlage)

Der Wegenutzungsvertrag sieht in §14 Abs. 1 vor, dass die Netzgesellschaft die Rechte und

Pflichten aus dem Wegenutzungsvertrag nur mit der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde

übertragen kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Strom Krummwisch SH Netz AG zu SH Netz GmbH (1786 KB)