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Vorlage - 2019/050/0092
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Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Schusterredder“ einschließlich Begründung (s. Anlg.) wird in der vorliegenden Form gebilligt / wird mit folgenden Änderungen gebilligt: .………...... .
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt:
Am 22.02.2018 hatte die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 28 „Schusterredder“ gefasst und damit das förmliche Bauleitplanverfahren eingeleitet. Wesentliches Ziel der Planung ist die Umnutzung der im Winkel von Dorfstraße und Schusterreder gelegenen landwirtschaftlichen Fläche zu Wohnbauland.
Zwischenzeitlich wurde der Entwurf des B-Planes ausgearbeitet. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeindevertretung den Planentwurf nunmehr in das Beteiligungsverfahren geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO .....
..... waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen
oder:
... waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen: ................................................................................................................ .
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Entwurf
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Felde_B28_Entwurf_21.03.2019 (4811 KB) |