Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2019/000/0046
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Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt, dass gemeinsam mit den amtsangehörigen Gemeinden ein gemeinnütziger Verein zur Erhaltung des Kulturguts in den Gemeinden des Amtes gegründet soll. Hierzu bedarf es der Beratung und Beschlussfassung in allen amtsangehörigen Gemeinden. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den vorgelegten Entwurf einer Vereinssatzung zur Beratung und Beschlussfassung in den Gremien des Amtes und der Gemeinden weiter vorzubereiten. Es soll eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt/ Notar und durch einen Steuerberater beauftragt werden.
Sachverhalt:
Derzeit gibt es -neben den nach den Regelungen des Landesarchivgesetzes im Amtsarchiv archivierten Unterlagen- im Amtsgebiet keine Organisationsstruktur die geeignet ist, erhaltenswertes Kulturgut aus der Geschichte des Amtes und aus der Geschichte der dem Amt zugeordneten Gemeinden langfristig zu erhalten. Wenige engagierte Privatpersonen verfügen über detaillierte Kenntnisse der Ortsgeschichte und haben z.T. umfangreichere Sammlungen beweglichen Kulturguts aus alter Zeit in Besitz. Der Generationen übergreifende Erhalt der beweglichen Sachen ist nicht gesichert.
Als Interessengemeinschaft der Ortschronisten haben einige Privatpersonen nach umfangreichen Recherchen Ortschroniken erstellt. Die Chroniken und zugehörigen Recherchesammlungen gilt es gleichfalls zu sichern.
Es liegt im Interesse aller Gemeinden und des Amtes, den Erhalt von Unterlagen und kleineren bedeutsamen Gegenständen dauerhaft zu unterstützen um die eigene Historie nachvollziehbar und erlebbar zu erhalten. Das Ergebnis der privaten Initiative einzelner Bürgerinnen und Bürger gilt es dauerhaft zu erhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für Aufbewahrung und Unterhaltung in (zu errichtenden) Räumlichkeiten der Amtsverwaltung; Vereinsbeiträge
Anlage/n:
Entwurf einer möglichen Satzung (steuer-) rechtlich noch ungeprüft
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 190326 Entwurf Satzung Achterwehr (206 KB) |