Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/028/0065  

Betreff: Erweiterung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Wasserwerk Bredenbek
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bredenbek Entscheidung
27.06.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek Vorberatung
20.06.2019 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, das erforderliche Verfahren für eine Ausweiterung der derzeitigen wasserrechtlichen Erlaubnis des Wasserwerks Bredenbek bzw. deren etwaige Umwandlung in eine wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Trinkwasser bis zur (derzeitigen) technisch maximalen Förderleistung einzuleiten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten von Ing.-Büros auf Stundenbasis dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Nachdem sich der Finanzausschuss bereits im Rahmen der Beschlussvorlage 2019/028/0054 in seiner Sitzung vom 08.04.2019 mit dieser Thematik befasst hatte, wurde diese von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 25.04.2019 zur neuerlichen Beratung in den Finanzausschuss zurückverwiesen.

 

Nachstehende Ausführungen sind insofern als Ergänzung der Sachverhaltsdarstellung in der o.g. Beschlussvorlage zu sehen:

 

-          Die wasserrechtliche Erlaubnis erstreckt sich derzeit auf eine jährliche Förderleistung von max. 100.000 m³. Ausgehend von den derzeit bereits vorhandenen Anschlussnehmern ist für das Jahr 2019 eine Gesamtförderung von rd. 80.000 m³ zu erwarten. Unter Berücksichtigung bereits absehbarer zusätzlicher Anschlussnehmer (Gewerbegebiet, Anträge auf Anschluss bereits vorhandener Gebäude in der Bredenbeker Ortslage mit tlw. mehreren Wohneinheiten) sowie der geplanten Bebauung des „Dorn´schen“ Hofes wird sich dieser Wert bis Ende 2020 nochmals deutlich erhöhen.

-          Spätestens mit der Erschließung eines neuen Baugebietes ist davon auszugehen, dass die derzeitige max. Förderleistung nicht mehr ausreichen und eine Erhöhung der jährlich zulässigen Fördermenge erforderlich werden wird.

-          Sofern sich die Wasserabgabe in das Gemeindegebiet Bovenau entsprechend der aktuellen Anfrage erhöhen sollte, würde auch dies zu einer Überschreitung der max. Fördermenge führen.

-          Die aktuelle wasserrechtliche Erlaubnis ist auf 15 Jahre befristet und läuft demnach im Jahr 2027 aus; spätestens im Jahre 2026 müsste daher in jedem Fall eine Verlängerung bzw. Umwandlung in einer Bewilligung beantragt werden.

 

Das Verfahren für die Erteilung der derzeitigen Erlaubnis hat sich seinerzeit über einen Zeitraum von rund 15 Monaten erstreckt. Es ist daher davon auszugehen, dass auch ein Verfahren über einen Antrag auf Erweiterung bzw. Verlängerung dieser Bewilligung zumindest mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.

Insbesondere mit Blick auf die zukünftigen Gespräche hinsichtlich der Planung eines neuen Baugebietes als auch einer etwaigen Ausweitung der Wasserabgabe in die Gemeinde Bovenau erscheint es daher dringend ratsam, möglichst frühzeitig die Voraussetzungen dafür zu ermitteln, dass eine höhere Förderleistung durch das Wasserwerk Bredenbek erbracht werden darf. Daraus können dann Erkenntnisse darüber erlangt werden, ob und ggf. welche Änderungen am Wasserwerk und seinem Betrieb erforderlich wären/sind und welche Kosten damit verbunden wären. Diese Erkenntnisse sind dann in die weiteren Überlegungen, z.B. im Rahmen der Erstellung eines neuen B-Plans und der dazugehörigen Erschließungsplanung oder des Abschlusses einer entsprechende Vereinbarung hinsichtlich der umfänglicheren Versorgung der Gemeinde Bovenau, einzubeziehen.

 

Im Rahmen der Prüfung einer Erhöhung der max. Fördermengen (bis zur technischen Höchstfördermenge von 190.000 m³/Jahr oder auch darunter) wäre ergänzend zu überlegen, ob statt der bisherigen (max. auf 15 Jahre befristeten und widerruflichen) Erlaubnis nicht auch eine auf 30 Jahre befristete verbindliche wasserrechtliche Bewilligung beantragt werden sollte.

Diese Fragen wie auch die erforderlichen Verfahrensschritte wären nach Beauftragung eines entsprechenden Ing.-Büros zunächst in einem Behördengespräch zu erörtern.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussvorlage 2019/028/54

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Wasserrechtliche Erlaubnis vom 02.07.2012

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wasserrechtliche Erlaubnis vom 02-07-2012 (555 KB)