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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/000/0057  

Betreff: Funktion des Wasserwerks Felde in der Löschwasserversorgung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
17.06.2019 
Sitzung des Wasserversorgungsausschusses des Amtes Achterwehr geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Das Versorgungsnetz des Wasserwerkes Felde dient unter anderem auch der Löschwasserversorgung in den angeschlossenen Gemeindegebieten. In der jüngeren Vergangenheit war festzustellen, dass es zu teilweise erheblichen Druckschwankungen im Leitungsnetz gekommen ist. Diese standen im Zusammenhang mit der Entnahme von Wasser durch die Freiwilligen Feuerwehren über einen oder mehrere Hydranten.

 

Die Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung ist nach dem Brandschutzgesetz Aufgabe der jeweiligen Gemeinde; dabei kann auch ein vorhandenes öffentliches Trinkwasserversorgungsnetz einbezogen werden.

Ob und in welchem Umfang dies geschehen kann ist u.A. im DVWG Arbeitsblatt W-405/Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung (siehe Anlage) geregelt.

Zur Vermeidung von neuerlichen und/oder dauerhaften Einschränkungen der Trinkwasserversorgung, welche originäre Aufgabe des Wasserwerkes Felde ist, sollte aus Sicht der Verwaltung gemeinschaftlich durch Gemeinden, gemeindliche Wehrführungen und Amt möglichst zeitnah ermittelt werden, welchen Löschwasserbedarf jede einzelne Gemeinde hat, welche Anforderungen brandschutztechnischer Art an die Löschwasserversorgung bestehen und welcher Teil hiervon über das Leitungsnetz des Wasserwerkes Felde überhaupt sichergestellt werden kann.

 

Aktuell sah sich die Verwaltung in einem ersten Schritt veranlasst gegenüber den Wehrführungen schriftlich darauf hinzuweisen, dass bei der Abnahme von Frischwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz des Amtes Achterwehr zu Löschzwecken bis auf weiteres Folgendes gilt:

 

Um bei Löschwasserentnahmen aus dem öffentlichen Frischwasserversorgungsnetzes des Wasserwerkes des Amtes Achterwehr einen Druckabfall und daraus resultierende kostenpflichtige Störungsmeldungen sowie mögliche Rohrbrüche zu vermeiden, sind Löschübungen, in deren Verlauf auf das Frischwasserversorgungsnetz Zugriff genommen werden soll , ab sofort mindestens zwei Arbeitstage vorher beim Amt anzumelden.

 

Dadurch soll - soweit möglich - erreicht werden, dass durch geeignete Maßnahmen die Druckverhältnisse ggf. stabilisiert werden können bzw. auf Störungsmeldungen in angemessener Weise reagiert werden kann.

Vor diesem Hintergrund wurden die Wehrführungen über die Erörterung der Thematik im Wasserversorgungsausschuss des Amtes informiert.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

DVGW Arbeitsblatt W-405

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DVGW Arbeitsblatt W405-Löschwasserntzg. (3775 KB)