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Vorlage - 2019/126/0022
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung Ottendorf beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Ottendorf über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung vom 22. November 2007 in der vorliegenden Fassung.
Daneben wird die Verwaltung gebeten, zukünftig jährlich eine aktualisierte Gebührenkalkulation auf Basis der Ist-Ergebnisse des Vorjahres vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ottendorf betreibt als öffentliche Einrichtung die zentrale Schmutzwasserbeseitigung im Gemeindegebiet. Zur Finanzierung der Einrichtung werden Gebühren auf Grundlage der Satzung der Gemeinde Ottendorf über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung vom 22. November 2007 erhoben. Diese sieht derzeit einen Gebührensatz von 2,77 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser vor.
Insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2018 abgeschlossenen neuen vertraglichen Grundlagen mit der LHS Kiel über die Entsorgung des in der Gemeinde anfallenden Schmutzwassers über das Klärwerk Bülk bedurfte es einer Neukalkulation der Gebühren, da im Rahmen der vertraglichen Regelungen in der Vergangenheit geleistete Investitionszuschüsse der Gemeinde an die LHS Kiel teilweise erstattet wurden; diese sind daher bei der Gebührenkalkulation der Gemeinde nicht mehr zu berücksichtigten.
Die als Anlage ebenfalls beigefügte Schmutzwassergebührenkalkualtion vom 23.08.2019 sieht nunmehr einen neuen Gebührensatz von 3,24 Euro vor und basiert auf dem Ergebnis der Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung im Jahr 2018. Entsprechend berücksichtig diese auch den Ausgleich des in dem Jahr erwirtschafteten Defizites durch den Gebührenzahler.
Für die Zukunft regt die Verwaltung an, jeweils auf Basis der Ist-Ergebnisse des jeweiligen Vorjahres eine jährliche Gebührenkalkulation und ggf. Neufestsetzung vorzunehmen, womit dann nicht nur den abgabenrechtlichen Anforderungen entsprochen wird, sondern insbesondere auch ein zeitnaher Ausgleich etwaiger Überschüsse oder Unterdeckungen in der Finanzierung der Einrichtung gegenüber dem Gebührenzahler durch Anpassung der Gebühr vorgenommen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gebührenkalkulation sieht grundsätzlich eine 100%ige Deckung der Kosten durch die Einrichtung vor, sofern diese nicht durch andere Erträge gedeckt sind. Lediglich durch die Berücksichtigung des Überschusses aus der Vorperiode ist im Ergebnis nunmehr von einem Defizit auszugehen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch im laufenden Betrieb mit Schwankungen sowie auf der Aufwands- als auch Ertragsseite zu rechnen.
Anlage/n:
Entwurf einer 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Ottendorf über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung vom 22. November 2007
SW- Gebührenkalkulation Ottendorf ohne LHS-Zuschüsse Basis 2018
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 4. Nachtrag zur Abgabensatzung Abwasserbeseitigung Ottendorf (182 KB) | |||
2 | SW-Gebührenkalkulation Ottendorf ohne LHS-Zuschüsse Basis 2018 (56 KB) |